Ihre-Vorsorge Logo

Knapp acht Millionen Beschäftigte nutzen Entgeltumwandlung

Rentenversicherung: Einsparung von Sozialbeiträgen reduziert die Rentenansprüche aller versicherten Beschäftigten und Rentner.

Artikel vorlesen

Tags

Autor / Quelle

Lesezeit

3 Minuten

Veröffentlicht

Handshake zwischen Frau und Mann in Busineskleidung. Bild: IMAGO / Westend61 / Bartek Szewczyk

© Nicht definiert

Berlin/Frankfurt (sth). Seit dem Start der staatlich geförderten Altersvorsorge ("Riester-Reform") im Jahr 2002 steht die sozialbeitragsfreie Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) immer wieder in der Kritik. Vor allem die negativen Folgen des betrieblichen Vorsorge-Sparens für die gesetzliche Rentenversicherung erhitzen die Gemüter von Rentenexperten, Sozialforschern und auch manchen Ökonomen. Fachleute wie der langjährige Chef des Sozialbeirats der Bundesregierung, Winfried Schmähl, gerieten wegen der durch die Entgeltumwandlung erwartete Schwächung der Rentenversicherung regelrecht in Rage. 

Daten des Bundessozialministeriums (BMAS), die Aufschluss über die Nutzung der von den Beschäftigten ganz oder teilweise selbst finanzierten betrieblichen Altersvorsorge geben, scheinen den Kritikern recht zu heben. Den Ergebnissen der jüngsten, im Januar 2021 veröffentlichten, bAV-Trägerbefragung zufolge sparten im Spätherbst 2019 mehr als 7,7 Millionen Beschäftigte mit Eigenbeiträgen zu Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds über ihren Arbeitgeber für eine spätere Zusatzrente. Das waren mehr als 42 Prozent der etwa 18,2 Millionen Beschäftigten, die vor drei Jahren einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen hatten. Im Schnitt legten die Beschäftigten – über alle drei Durchführungswege hinweg – etwas mehr als 100 Euro monatlich für das Alter zur Seite.   

Rentenversicherung warnte wiederholt vor negativen Folgen

Auch wenn diese Zahlen deutlich hinter der von manchen Experten befürchteten Entwicklung zurückgeblieben sind, warnte die Rentenversicherung immer wieder vor den negativen Folgen der Entgeltumwandlung für die 16 gesetzlichen Rentenkassen – zuletzt im Frühjahr 2018. Damals erwarteten die Experten der Deutschen Rentenversicherung bei einer Bundestags-Expertenanhörung "weitreichende Auswirkungen", wenn die Möglichkeit, bis zu vier Prozent der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze – derzeit 3.504 Euro pro Jahr – sozialbeitragsfrei über den Betrieb für das Alter anzusparen, noch ausgeweitet würde. 

Ein solcher Schritt führe nicht nur zu entsprechenden Einnahmenausfällen in der Rentenversicherung, sondern mindere auch die "individuellen Leistungsanwartschaften" von Beschäftigten, die gesetzliche Rentenansprüche erwerben, schrieben die Rentenfachleute in ihrer Stellungnahme für die Debatte. Zwar stünden diesen Kürzungen die zusätzlichen Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge gegenüber; ob diese Ansprüche die geringeren gesetzlichen Rentenanwartschaften aber "ausgleichen oder überkompensieren", hänge unter anderem von der Dauer des Betriebsrentenvertrags, vom Umfang der damit abgesicherten Leistungen sowie der Beitragsrendite in der Rentenversicherung und in der betrieblichen Altersvorsorge ab, so die Rentenexperten.

Auch Erwerbsgeminderte von Sozialbeitragsfreiheit betroffen

Sozialbeitragsfreie Altersvorsorge mithilfe des Chefs treffe besonders Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden müssten, heißt es in der Stellungnahme der Rentenversicherung weiter. Die aus der Entgeltumwandlung resultierenden geringeren Rentenansprüche seien bei Erwerbsminderungsrenten "im Regelfall höher als bei der Altersrente", da die damit verbundenen geringeren Rentenbeitragszahlungen "auch die Bewertung der Zurechnungszeiten" mindere. Die Zurechnungszeit verlängert bei gesundheitlich angeschlagenen Frührentnern rechnerisch die Versicherungszeit und erhöht damit den selbst erworbenen Rentenanspruch der Betroffenen. 

Die Beitragsfreiheit führe schließlich für alle Mitglieder des Rentensystems – "sogar für diejenigen, die selbst keine Entgeltumwandlung praktizieren wollen oder können" – zu einer Reduzierung ihrer gesetzlichen Rentenansprüche, so die Rentenversicherung. Grund dafür sei, dass sich die jährliche Rentenanpassung zum 1. Juli an der Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Löhne orientiere. "Jede Ausweitung des Volumens der beitragsfreien Entgeltumwandlung dämpft auf diese Weise die Entwicklung des Aktuellen Rentenwertes (der den Rentenanspruch eines Durchschnittsverdieners nach einem Jahr Beitragszahlung angibt, die Red.) und mindert insoweit die aktuellen und künftigen Rentenansprüche aller Versicherten und Rentner", schreiben die Experten der Rentenversicherer.    

Betriebsrente - wie geht das?

Die Altersvorsorge vom Chef oder der Chefin bezuschussen: Wie die Entgeltumwandlung funktioniert und ob sich das lohnt.

Mehr zum Thema:


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Das Ende der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren ist ein Zankapfel der geplanten Rentenreform. Thorsten Frei wendet sich gegen SPD-Vorstellungen, wie lang die Übergangsfrist sein soll.

Time
2 Minuten

Setzt die Koalition die Rentenreform um oder überlegt es sie sich bei der populären „Rente mit 63“ noch einmal anders? Die Sozialministerin will die Reform – und macht ein Versprechen.

Time
2 Minuten

Der Kanzler macht auch nach der CDU-Schlappe in Sachsen-Anhalt klar, dass große Gesetzesvorhaben weitergehen sollen. Bei der Rente signalisiert er Gesprächsbereitschaft über eine heikle Frage.

Time
2 Minuten

Gesellschaftsforscher haben sich eine wichtige Zahl zur Rente genauer angeschaut: die statistische Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren. Wie nah liegt sie an der Wirklichkeit?

Time
6 Minuten

Nach der Wahl in Sachsen-Anhalt mehren sich Stimmen in der Regierungskoalition, die viele Reformpakete wieder aufschnüren wollen. Im Zentrum der Kritik: die Vorschläge der Alterssicherungskommission.

Time
2 Minuten

Der erstmalige Bezug von Altersrente lag 2025 laut Jahresbericht der deutschen Rentenversicherung bei durchschnittlich 64,7 Jahren.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026