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Unionsfraktionschef für kürzere Übergangsfrist bei „Rente mit 63“

Das Ende der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren ist ein Zankapfel der geplanten Rentenreform. Thorsten Frei wendet sich gegen SPD-Vorstellungen, wie lang die Übergangsfrist sein soll.

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Älterer Handwerker repariert einen Wasserhahn.

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nach 45 Beitragsjahren fordert Unionsfraktionschef Thorsten Frei eine kürzere Übergangsfrist als von SPD-Seite vorgeschlagen. „Es ist klar, dass es immer Übergangsregelungen und Vertrauensschutz geben muss“, sagte der CDU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Denn die Leute planen ja ihre Rente nicht von heute auf morgen. Aber fünf Jahre halte ich für zu lang.“ 

Die Renten-Fachfrau der SPD-Bundestagsfraktion, Annika Klose, hatte im August eine Übergangsfrist von fünf Jahren vorgeschlagen. Auch Bundesarbeitsministerin und SPD-Chefin Bärbel Bas zeigte sich kürzlich offen für etwa fünf Jahre. Nötig seien „ausreichende Übergangsfristen und Vertrauensschutz, damit die Menschen ihre Lebensplanung anpassen können“, sagte die SPD-Vorsitzende der Funke Mediengruppe. 

Kernelement der Rentenreform ist größter Zankapfel

Die umstrittene Abschaffung der Frührente ohne Abschläge nach 45 Beitragsjahren – aktuell mit 64,5 Jahren möglich, landläufig aber weiterhin als „Rente mit 63“ bezeichnet – ist einer der Kernpunkte der von der schwarz-roten Koalition geplanten Rentenreform. Sie geht auf einen Vorschlag der Rentenkommission zurück. Allerdings hatte es im Sommer auch immer mehr Forderungen gegeben, die „Rente mit 63“ entgegen den Kommissionsvorschlägen beizubehalten. 

Im Bericht der Kommission heißt es mit Blick auf Menschen, die kurz vor dem Ruhestand stehen, dass die Abschaffung „unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutzes“ zum frühestmöglichen Zeitpunkt geschehen solle. Konkrete Fristen werden nicht vorgeschlagen.


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