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Rentenreform: Mit diesem Plus können Rentner künftig rechnen

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

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Aktive Senioren fahren Fahrrad. Bild: IMAGO / Westend61

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Aktiv bleiben und den Ruhestand genießen: Die gesetzliche Rentenversicherung sichert dafür den Rahmen.

Rund 21 Millionen Altersrentner gibt es aktuell. Das ist der – unschöner Begriff – Rentenbestand. Viele Ruheständler ragen sich angesichts der noch in diesem Jahr zu erwartenden Rentenreform: Was soll aus meiner Rente werden? Die wichtigsten Fragen und  Antworten geben wir Ihnen im folgenden Beitrag.

Was soll sich für mich ändern, wenn ich heute schon Rente beziehe?

Für Sie gibt es, folgt man den Vorschlägen der Kommission, bis einschließlich 2031 zunächst positive Nachrichten:

  • Ihre aktuelle Rente wird nicht angetastet.
  • Auch die Verbesserungen bei der Mütterrente bleiben erhalten.
  • Zudem bleibt es bei der Haltelinie für das Rentenniveau, die Ende 2025 beschlossen wurde: Das sogenannte Rentenniveau von 48 Prozent gilt weiter.

Das bedeutet: Bis Mitte 2031 stellt das Gesetz sicher, dass das durchschnittliche Rentenniveau nicht unter 48 Prozent fällt. Vereinfacht gesagt: Die Rente folgt in dieser Zeit der Lohnentwicklung. Faktoren wie steigende Beitragssätze oder ein ungünstigeres zahlenmäßiges Verhältnis von Rentnern und Beitragszahlern können das Rentenniveau bis 2031 nicht unter die 48‑Prozent‑Grenze drücken. Die 48 Prozent-Grenze bezieht sich übrigens nicht auf Ihre persönliche Rente, es ist eine rein statistische Größe, die für die jährliche Rentenanpassung entscheidend ist. 

Nach 2032 wird es weniger erfreulich: Ab der Rentenrunde 2032 läuft die gesetzliche Schutzklausel aus. Dann greifen wieder die üblichen Dämpfungsmechanismen. Ihre Rente wird nicht sinken, aber sie wird langsamer steigen als die Löhne– die Rente koppelt sich schrittweise von der Lohnentwicklung ab. Das soll nach den Kommissionsvorschlägen sogar etwas  schneller gehen als bisher angedacht.

Wie stellt sich die Alterssicherungskommission die Rente der Zukunft vor?

Die Kommission denkt die Rente künftig als Mehr‑Komponenten‑System:

  • die gesetzliche Umlagerente als tragende Säule
  • eine neue gesetzliche Kapitalrente nach dem „Modell Schweden“, in die alle Erwerbstätigen und Arbeitgeber einzahlen sollen, als zusätzlicher Stützpfeiler-

Die Umlagerente bleibt das Herzstück. Die Kapitalrente kommt als zusätzlicher Baustein dazu, um auf lange Sicht das Rentenniveau zu stützen und wieder zu erhöhen – allerdings vor allem für die Jüngeren, die Jahrzehnte lang einzahlen können.

Wie soll sich Säule 1 – die gesetzliche Kernrente – entwickeln?

Bis Mitte 2031 ändert sich am Sicherungsniveau nichts: Die 48‑Prozent‑Haltelinie schützt das Niveau.

Ab der Rentenrunde 2032 gilt:

  • Die Schutzklausel läuft aus.
  • Die alten Dämpfungsfaktoren in der Rentenformel greifen wieder voll.

Das bedeutet: Steigt der Beitrag, den Versicherte in die Rentenkasse einzahlen, drückt das die Rentenerhöhung nach unten. Verschlechtert sich das zahlenmäßige Verhältnis von Rentnern und Beitragszahlern, senkt das die Rentenerhöhung, die als Folge der Lohnerhöhung möglich wäre. Dieser Nachhaltigkeitsfaktor soll ab 2032 sogar stärker wirken – das Niveau der gesetzlichen Umlagerente könnte damit künftig stärker sinken, als es ohnehin vorgesehen ist. Bei einer Lohnerhöhung von drei Prozent könnten die Renten dann zum Beispiel nur um 1 Prozent steigen.

Genau hier beginnt die Abkopplung von den Löhnen. Auch die Kaufkraft der Rentner könnte sinken. Die Rentenkommission hat eine Kopplung der Rente an die Inflationsrate ausdrücklich abgelehnt.

Und wie soll die Kapitalrente funktionieren?

Ab 2028 soll ein zusätzlicher Rentenbeitrag von zunächst 0,5 Prozentpunkten eingeführt werden, der bis 2031 schrittweise auf 2 Prozentpunkte angehoben wird. Den Zusatzbeitrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dieser Beitrag fließt entsprechend dem „Modell Schweden“ in einen Fonds, der am Kapitalmarkt investiert wird.

Ziel ist es, langfristig zusätzliche Renditechancen zu nutzen, ohne die umlagefinanzierte gesetzliche Rente zu schwächen. Originalton Bundesarbeitsministerium: „Langfristig soll das Rentenniveau der heute Jüngeren wieder steigen.“

Die Betonung liegt auf „langfristig“: Wie bei jeder Kapitalanlage gilt, dass nennenswerte Ergebnisse erst nach vielen Jahren des Einzahlens und des Kapitalaufbaus entstehen. Wer nur einige Jahre in den Fonds einzahlen kann, baut keine nennenswerten Ansprüche in der neuen Kapitalrente auf – die neue Säule ist vor allem ein Instrument für die jetzigen (jungen) Erwerbstätigen.

Wie soll es für mich weitergehen, wenn ich ab 2032 in Rente gehe?

Wichtig zunächst: Erstmals bei der Rentenerhöhung zum 1.7.2032 gilt die heutige gesetzliche Rentengarantie von 48 Prozent auch für neue Rentner nicht mehr. Auch für Neurentner wird die umlagefinanzierte Kernrente von der Lohnentwicklung abgekoppelt. Dennoch soll die Rente für diese Neuzugänge nicht unter das heutige Niveau fallen, so die Kommission. Das ist eine klare Garantie des Rentenniveaus– aber eben nur für Neurentner ab 2032.

Da die Kapitalrente aber 2032 noch nicht so viel abwerfen wird, dass sie zusammen mit der Kernrente das 48‑Prozent‑Niveau alleine halten kann, empfiehlt die Kommission für die Übergangszeit – möglicherweise bis Anfang der 2040er‑Jahre – die Einführung eines Übergangszuschlags („Übergangsfaktor“) für Neurentner ab 2032.

Für diejenigen, die ab 2032 in Rente gehen, ergibt sich damit eine Drei‑Komponenten‑Rente:

  • gesetzliche Kernrente
  • gesetzliche Kapitalrente
  • Übergangszuschlag.

Erst das Zusammenspiel dieser drei Bausteine soll das Rentenniveau für Neurentner bei mindestens 48 Prozent halten. Der Übergangszuschlag würde auslaufen, sobald Kernrente und Kapitalrente zusammen dauerhaft die 48‑Prozent-Haltelinie erreichen.

Was könnte für mich gelten, wenn ich 2028 oder 2029 in Rente gehe?

Ab 2028 soll die Kapitalrente – so der Vorschlag der Kommission. Wenn Sie in den Jahren 2028 bis 2031 in Rente gehen, haben Sie bereits einige Jahre in den Fonds eingezahlt – aber eben nur sehr kurz. Die Kapitalrente wäre in diesen Fällen noch sehr klein.

Die Kommission dekliniert nicht ausdrücklich durch, wie die Rente für diese „Zwischenjahrgänge“ zu berechnen ist. Aus der Logik ihrer Vorschläge ergibt sich aber:

  • Die Jahrgänge 2028 bis 2031 hätten eine Rente aus zwei Komponenten: gesetzliche Kernrente plus eine sehr kleine Kapitalrente.
  • Einen zusätzlichen Übergangszuschlag wie für die Neurentner ab 2032 sieht die Kommission für diese Jahrgänge nicht vor.

Man kann sich das so vorstellen: Ihre Rente ist eine „Zwei‑Baustein‑Rente“, während Neurentner ab 2032 drei Bausteine haben. In jedem Fall würde die Rente der Zwischenjahrgänge auf Dauer von der Lohnentwicklung abgekoppelt.

Könnte es also ab 2032 drei Gruppen von Rentnern geben, was die Rentenhöhe betrifft?

Genau das entspricht der Logik der Kommissionsvorschläge. Wenn sich drei Nachbarn im Rentenalter treffen, könnten sie drei unterschiedliche Rentenmodelle auf ihren Bescheiden stehen haben:

  • Nachbar 1 – Renteneintritt vor 2028: Rente aus einem Baustein – nur gesetzliche Kernrente.
  • Nachbar 2 – Renteneintritt zwischen 2028 und 2031: Rente aus zwei Bausteinen – Kernrente plus sehr kleine Kapitalrente.
  • Nachbar 3 – Renteneintritt ab 2032: Rente aus drei Bausteinen – Kernrente plus Kapitalrente plus Übergangszuschlag.

In dieser Aufspaltung der Rentnergenerationen steckt wohl der größte Zündstoff der Kommissionsvorschläge. Im Kern geht es darum, wie der Übergangszeitraum, bis die neu eingeführte Kapitalrente tatsächlich trägt, sozialverträglich gestaltet wird.

Ich war jahrzehntelang teilzeitbeschäftigt und habe nur geringe Rentenansprüche – soll sich für mich etwas ändern?

Wenn Sie eine niedrige Rente haben, bleibt es nach den Vorschlägen der Kommission im Kern bei den bereits eingeführten Verbesserungen in der gesetzlichen Rente – etwa bei der Grundrente für Menschen, die lange aber mit niedrigen Entgelten gearbeitet haben. Neue, zusätzliche Zuschläge speziell für kleine Renten sieht die Kommission nicht vor.

Verbesserungen für Menschen mit sehr niedrigen Alterseinkommen sollen vor allem über die Grundsicherung im Alter kommen – also außerhalb der Rentenversicherung. Hier schlägt die Kommission unter anderem vor:

  • verdeckte Altersarmut stärker zu bekämpfen, etwa durch bessere Beratung und niedrigschwelligen Zugang zur Grundsicherung;
  • Freibeträge bei der Grundsicherung im Alter für alle Bezieher einer gesetzlichen Rente einzuführen und die eigene Rente weniger als bisher auf die Grundsicherung anzurechnen. 

Wer eine sehr niedrige Rente hat, sollte prüfen, ob ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter besteht. Wer auf 33 Jahre mit Grundrentenzeiten kommt, hat heute bei Wohngeld und Grundsicherung bereits Anspruch auf einen Freibetrag von meist 281,50 Euro. Dieser Freibetrag soll nach den Empfehlungen der Kommission künftig erhöht werden und für alle Rentenbezieher gelten – ohne die Voraussetzung „33 Jahre mit Grundrentenzeiten“. 

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