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Die Kapitalrente: So funktioniert die Pflichtvorsorge für Arbeitnehmer und Rentner

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

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Rentnerpaar als Spielfiguren sitzen auf einem Stapel Geldmünzen.

© Nicht definiert

Künftige Rentner sollen es dank Kapitalrente finanziell nicht schlechter haben, auch wenn die konkreten Details noch nicht festgelegt worden sind.

Was ist die Kapitalrente?

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) spricht von einer „genialen Idee“: Vom Gehalt jedes Arbeitnehmers soll künftig ein Prozent des Bruttolohns auf ein Kapitalkonto fließen. Ein weiteres Prozent muss der Arbeitgeber obendrauf legen. Macht zusammen zwei Prozent, die am Kapitalmarkt, vor allem an den internationalen Aktienmärkten, angelegt werden. Das ist der wohl innovativste Vorschlag, den die Rentenkommission vorgelegt hat. 

Diese kapitalgedeckte Vorsorge soll die gesetzliche Rente und damit die Hauptsäule der Altersversorgung in Deutschland ergänzen. Erstmal wird damit eine kapitalgedeckte Vorsorge mit obligatorischem Charakter, also verpflichtend, hierzulande eingeführt. Das Geld, die Rede ist von 35 Milliarden Euro, die mittelfristig pro Jahr so zusammenkommen, wird langfristig angelegt – anders die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung. Diese werden sofort verwendet, um die Renten an die mehr als 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner auszuzahlen. Man spricht deshalb hier vom umlagefinanzierten System, das eben nicht kapitalgedeckt ist. 

Wobei soll die Kapitalrente helfen?

Die Kommission erhofft sich dadurch, dass das Rentenniveau langfristig wieder „spürbar ansteigt“. Die Experten und Expertinnen halten die Kapitalrente für „einen wichtigen Schritt, um das Gesamtversorgungsniveau für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland nicht nur zu stabilisieren, sondern mittelfristig zu erhöhen. Wer im Ruhestand ist, soll als mehr von seiner gesetzlichen Rente, betrieblichen Altersversorgung und seiner privaten staatlich geförderten Zusatzvorsorge

Der Zwang, in die Kapitalrente einzahlen zu müssen, soll dazu beitragen, „dass möglichst viele Menschen erreicht werden – und besonders diejenigen, die bisher keinen Zugang zu Kapitalmärkten haben, und daher von der Entwicklung nicht profitieren können“, heißt es in den Empfehlungen der Kommission weiter. 

Warum ist Schweden das Vorbild für die Kapitalrente?

Die Kommission orientiert sich an einem Modell, das zeitgleich mit der deutschen Riester-Rente eingeführt wurde, aber ungleich erfolgreicher ist. Die schwedische Prämienrente. In Schweden fließen bereits seit der Jahrtausende 2,5 Prozent vom Gehalt obligatorisch in eine Zusatzvorsorge. Dieses Geld wird entweder in den staatlichen Fonds mit dem Namen AP7 Såfa angelegt. Wer das nicht will, kann auch in Fonds von privaten Anbietern investieren, mehrere hundert Fonds stehen zur Auswahl. 

Die Rentenbeiträge von 18,5 Prozent teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Arbeitgeber übernehmen einen etwas größeren Teil. Von diesen 18,5 Prozent fließen 16 Prozent in die ebenfalls umlagefinanzierte Rente, die restlichen 2,5 Prozent gehen in die Prämienrente. 

In Deutschland beläuft sich der Rentenbeitrag auf 18,6 Prozent, die vorgeschlagenen zwei Prozent kommen somit zusätzlich obendrauf. Die junge und jüngere Generation wird dadurch allerdings doppelt belastet, weil sie – im Gegensatz zur jetzigen Rentner-Generation – in ihrem Erwerbsleben Rentenbeiträge zahlen und künftig gleichzeitig in die Kapitalrente einzahlen müssen. Die neue Kapitalrente soll aber dafür im Gegenzug den Beitragsanstieg für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber dämpfen. 

Schweden als Vorbild
So funktioniert der AP7 Såfa

AP7 Såfa ist kein eigenständiger Fonds, sondern ein Fondsportfolio aus einem Aktienfonds (AP7 Aktiefond) und einem Rentenfonds (AP7 Räntefond), dessen Anlageentscheidungen durch eine staatliche, aber von der Pensionsmyndigheten ebenso unabhängige Rentenagentur AP7 (Sjunde AP-fonden, häufig auch bezeichnet als staatlicher Fonds AP7 oder AP7 Fonds) getroffen werden. 

Die Verteilung zwischen Aktien und Rentenfonds basiert auf dem Alter der einzelnen Vorsorgesparer in einem Lebenszyklus-Ansatz. Der Grundgedanke dahinter ist, dass das Risiko vor und nach der Pensionierung schrittweise reduziert werden soll. Der AP7 Fonds umfasst neben AP7 Såfa weitere, für die Versicherten wählbare Fonds u.a. mit unterschiedlichen Risikoprofilen. Der AP7 Såfa gilt als überaus erfolgreich. Ende 2024 verblieben rund 63 Prozent der Versicherten in diesem Standardfonds.

Wie wird das Geld angelegt und was kostet das?

Hier orientiert sich die Kommission wieder am schwedischen Vorbild. In den Empfehlungen heißt es dazu: „Das Kapital muss möglichst breit gestreut angelegt werden, um die Ertragsrisiken einzelner Anlagen, Anlageklassen, Branchen oder Länder auszugleichen.“ Diese Anlagestrategie hat sich in den vergangenen Jahrzehnten bewährt. Weil in die Aktien von vielen Firmen weltweit investiert wird, ist das Risiko geringer: Es mag ein Unternehmen mal pleitegehen, es mag mal in einem Land oder einer Branche kriseln, aber in der Summe profitieren die Einzahler und Einzahlerinnen davon, dass die Wirtschaft weltweit wächst und die Unternehmen ihre Profite steigern. 

Die Schweden gehen auch hier auf Nummer sicher: Bis zum 55. Lebensjahr der Rentenversicherten wandert das Geld komplett in den Aktienmarkt. Mit zunehmendem Alter aber, je näher der Ruhestand rückt, desto mehr Kapital wird schrittweise in festverzinsliche Wertpapiere angelegt, um das Risiko zu verringern – und das bei äußerst niedrigen Kosten. In Schweden belaufen sich die jährlichen Kosten auf weniger als 0,1 Prozent des angelegten Geldes. Das geht, weil die Rentenbehörde weder Gewinne erwirtschaften noch Werbung machen muss, und das Massengeschäft mit vielen Millionen Anlegenden effizient organisiert ist. Die deutsche Rentenkommission empfiehlt daher auch klipp und klar: Die effektiven Kosten dürften „maximal 0,1 Prozent pro Jahr“ betragen. Schließlich bedeuten höhere Kosten immer weniger Rendite. 

Welche Renditen sind bei der Kapitalrente zu erwarten?

Gute Renditen in der Vergangenheit sind nie ein Garant dafür, dass es in der Zukunft ähnlich gut läuft. Die Erfahrungen in Schweden zeigen aber: Wer früh genug mit dem Sparen anfängt und lange durchhält, wird belohnt. Der schwedische Staatsfonds investiert in mehr als 3000 Unternehmen weltweit. Er erwirtschaftete so zwischen 2000 und 2025 eine durchschnittliche jährliche Rendite von elf Prozent. Natürlich gibt es auch schlechte Jahre wie 2022, dem Jahr des Angriffs von Russland auf die Ukraine und dem folgenden Energiepreisschock, als der AP7einen Verlust von knapp zehn Prozent machte. Und Kurseinbußen gab es auch in der Finanzkrise 2008/2009. Aber das wird langfristig durch die Kursgewinne an den Aktienmärkten wieder ausgeglichen. Denn auch an den Aktienmärkten wirkt der Zinseszinseffekt stärker, je länger der Anlagezeitraum ist. So dürfte es einige Jahre, wenn nicht Jahrzehnte dauern, bis die Deutschen die Früchte einer neuen Kapitalrente ernten können.

Die Rentenkommission hat sich aber schon mal vom Leipniz-Zentrum für europäische Wirtschaftsforschung eine Hochrechnung erstellen lassen: Demnach bekommt eine 22-jährige, die 45 Jahre lange stets wie der Durchschnitt der Rentenversicherten verdient und entsprechend Beiträge in die Kapitalrente zahlt, 777 Euro mehr Rente als bisher. Bei einem 47-Jähriger, der noch 20 Jahre entsprechend einzahlt, sind es immerhin 150 Euro extra Rente.

Wie wird die Kapitalrente organisiert?

Die exakte Ausgestaltung ist noch nicht erfolgt, so dass derzeit offen ist, in welchen Teilen das schwedische Modell exakt übernommen wird. Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission lauten:

  • Jeder gesetzlich Rentenversicherte erhält ein eigenes, individuelles Kapitalkonto
  • Die Beiträge werden über den Arbeitgeber eingezogen
  • Die umlagefinanzierten und die kapitalgedeckten Leistungen werden zusammen als gesetzliche Rente ausgezahlt, wobei die beiden Komponenten transparent dargestellt werden.

Für die Kapitalanlage soll ein öffentlicher, international wettbewerbsfähiger Fonds (wie z. B. der Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung – KENFO) etabliert werden. Wer nicht in diesen öffentlichen Fonds einzahlen will, soll aus einer möglichst begrenzten Anzahl zertifizierter Anlagefonds weiterer Anbieter auswählen können, die denselben strengen Kriterien unterliegen müssen.

Was ist bei der Kapitalrente anders als bei einem Wertpapierdepot?

Auch dazu hat sich die Rentenkommission geäußert: „Die individuellen Kapitalkonten dürfen nicht mit Bankkonten oder Wertpapierdepots verwechselt werden, denn sie könne nicht vererbt werden.“ Bei der gesetzlichen Kapitalrente handele es sich um eine Sozialversicherung, „Risiken werden im Kollektiv ausgeglichen“, schreibt die Kommission. 

Das bedeutet: Die Renten werden aus dem Kollektiv der Versicherten bezahlt. Manche werden früher sterben, manche sehr lange leben, und das soll sich finanziell ausgleichen, in dem man bei der Verrentung des Kapitals mit realistischen Lebenserwartungen kalkuliert. Das bedeutet aber auch: Die Kinder einer Rentnerin oder eines Rentners oder deren Ehegatte oder dessen Gattin sehen von den Einzahlungen nichts mehr. In den Empfehlungen der Kommission heißt es dazu: „Eine eventuelle Absicherung der Hinterbliebenenversorgung in der Kapitalrente sollte nicht zu Lasten des Versichertenkollektivs gehen.“ 

Wann wird die Kapitalrente eingeführt?

Am 1. Januar 2028 soll es losgehen, „idealerweise“ und „schrittweise in jährlichen Schritten von 0,5 Prozentpunkten für alle Altersgruppen“, wie die Kommission schreibt. Das soll dazu beitragen, dass „die Gesamtabgabenlast nicht zu schnell und sprunghaft erhöht wird“. Zunächst muss die Bundesregierung aber entscheiden, wer den staatlichen Fonds leitet. 

In Frage kommt der „Fonds zur Finanzierung kerntechnischen Entsorgung“ (Kenfo). Dieser wurde 2017 gegründet, um mit den Erträgen die Zwischen- und Endlagerung von radioaktiven Abfällen in Deutschland zu bezahlen. Der Fonds verwaltet derzeit bereits mehr als 26 Milliarden Euro, angelegt in Aktien, Staatsanleihen, Immobilien oder Infrastrukturprojekten. 2023 lag die Rendite bei 11,1 Prozent, 2024 bei 9,4 Prozent, 2022 verlor der Fonds aber wie sein schwedisches Pendant an Wert, das Minus betrug 12,2 Prozent. Im Durchschnitt lag die Rendite bislang bei jährlich 5,3 Prozent. 

Die Bundesbank könnte den neuen deutschen Staatsfonds ebenfalls verwalten, auch sie ist bereits als „Vermögensverwalter“ tätig, zum Beispiel für die Pensionsrückstellungen für Beamte und Beamtinnen. 

Welche Fehler will die Kommission unbedingt vermeiden?

Möglicher Fehler Nummer eins: Die Schweden dürfen neben dem Staatsfonds AP7 auch zu anderen Fonds für ihre Prämienrente greifen. Hier gab es aber schon kleinere Anlageskandale, bei denen Sparer Geld verloren haben. Die Regeln für die privaten Anbieter wurden deshalb verschärft. Die Rentenkommission schlägt nun vor: Wer nicht in den deutschen Staatsfonds einzahlen wolle, solle „aus einer möglichst begrenzenten Anzahl zertifizierter Anlagefonds weiterer Anbieter auswählen können, die denselben strengen Kriterien unterliegen müssen“. Hier wird es auf die Details ankommen: Die Riester-Verträge in Deutschland sind auch zertifiziert, aber trotzdem in vielen Fällen zu teuer und zu unrentabel. 

Möglicher Fehler Nummer zwei: Es gibt den Spruch: „Eher legt ein Hund einen Wurstvorrat an, als dass Politiker einen Milliardenschatz in einer Sozialkasse unangetastet lassen.“ Deshalb ist die Sorge groß, dass in Notzeiten auch in den Geldtopf der Kapitalrente gegriffen wird. Das will die Kommission unbedingt vermeiden. In den Empfehlungen steht dazu: „Das angelegte Kapitel muss vor einer (auch politischen) Zweckentfremdung geschützt werden“. Und weiter: „Um Vertrauen in die Kapitalanlage durch den öffentlichen Anbieter zu schaffen, ist eine Unabhängigkeit der Anlageentscheidungen von politischer Einflussnahme und die Besetzung eines professionellen Anlageausschusses durch externe Fachleute unabdingbar.“ 


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