München (tö). Wenn wie geplant die Reform der steuerlich geförderten private Altersvorsorge 2027 in Kraft tritt, wird auch eine Vorschrift abgeschafft, die bislang als sakrosankt galt: Die Riester-Rente war und ist eine lebenslange Rente, die Anbieter sind verpflichtet, diese Zusatzvorsorge bis zum Lebensende des oder der Versicherten auszuzahlen. Mit dem beschlossenen Altersvorsorgereformgesetz, das viele bürokratische Regeln der Riester-Rente abschafft, fällt diese Pflicht weg, um die Renditechancen der geförderten, privaten Altersvorsorge zu erhöhen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV)) hält jedoch einen nun möglichen Verzicht auf die lebenslange Auszahlung für “bedenklich”. Dies könne “zu ungewollten Härten im Alter führen”, warnt die DRV.
Die Riester-Rente war nach der Jahrtausendwende eingeführt worden, um ein sinkendes Rentenniveau bei der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. Da die gesetzliche Rente ein Leben lang ausgezahlt wird, sollte dies auch für die Auszahlung der Riester-Renten gelten. Das ändert sich künftig. Auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums heißt es nun: „Die Auszahlungsphase wird flexibilisiert. Wer aus eigenen Mitteln vorsorgt, kann künftig in größerem Umfang selbst über die Auszahlungsphase entscheiden.“ Und weiter:
"Sie können künftig zu Beginn der Auszahlungsphase zwischen zwei Möglichkeiten wählen:
- eine lebenslange Leibrente, also eine bestimmte monatliche Rentenzahlung bis zum Lebensende;
- ein befristeter Auszahlungsplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft. Ein längerer Auszahlungsplan ist möglich. Noch nicht ausgezahltes Vermögen ist in diesen Fällen vererbbar. Mit Ablauf des Auszahlungsplans ist das Vermögen verzehrt, es erfolgen keine weiteren Auszahlungen mehr."
Bislang wurde dieser Passus der Reform wenig diskutiert. Im Vordergrund stand der sogenannte Kostendeckel, der nach der Kritik von Verbraucherschützern von 1,5 auf 1,0 Prozent reduziert wurde. Die in der Versicherungsmathematik als Langlebigkeitsrisiko bezeichnete Absicherung einer lebenslangen Zahlung aus der privaten Vorsorge war hingegen vor allem in Fachkreisen ein Diskussionsthema.
Die Rentenversicherung hatte allerdings bereits vor Jahren bei den damals gescheiterten Reformbemühungen davor gewarnt, dieses Risiko zu unterschätzen. In ihrer jüngsten Stellungnahme zu dem Reformgesetz heißt es jetzt: „Die Menschen leben deutlich länger als sie denken.“ Die angedachte Wahloption zwischen einer lebenslangen Rente oder einem Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr berge die Gefahr, „dass viele Personen ihre Lebenserwartung unterschätzen. Damit erhöht der Verzicht auf eine lebenslange Zahlung aus der privaten Altersvorsorge das Armutsrisiko im höheren Alter“. Das hätte auch entsprechende Auswirkungen auf die Höhe staatlicher Ausgaben für die Grundsicherung beziehungsweise Sozialhilfe.
Eine Auszahlungsphase von 20 Jahren entspreche zwar in etwa der derzeitigen durchschnittlichen Rentenlaufzeit; ein erheblicher Teil der Vorsorgenden wäre aber trotzdem im hohen Alter mit dem Wegfall der Leistungen aus dieser Vorsorge konfrontiert, argumentiert die Rentenversicherung. Denn von den heute 65-jährigen Männern werden nach der aktuellen Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes etwas mehr als 40 Prozent älter als 85 Jahre, bei den Frauen sind es sogar etwa 60 Prozent.
