Köln (OTS). Im Zuge der geplanten Rentenreform rückt auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) stärker in den Fokus. Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert eine verpflichtende Lösung, unterstützt von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft bringt ein Opt-out-Modell ins Spiel: Beschäftigte sollen automatisch eine Betriebsrente erhalten, können jedoch widersprechen. Wie diese Vorschläge bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ankommen, zeigt eine DEVK-Umfrage, für die das Meinungsforschungsunternehmen Civey im Juni 2.500 Erwerbstätige befragt hat.
48 Prozent stimmen zu, 39 Prozent lehnen ab
48 Prozent der Befragten sprechen sich für eine Pflicht zur Betriebsrente aus. Gleichzeitig lehnen 39 Prozent eine verpflichtende Lösung ab, 13 Prozent sind unentschlossen.
Die hohe Ablehnung könnte strukturelle Gründe haben, so die DEVK. Der Zugang zur bAV sei ungleich verteilt. In kleinen Betrieben nutze nur etwa ein Viertel der Beschäftigten eine bAV, in Großunternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten seien es rund 86 Prozent. Entsprechend zurückhaltend reagieren viele Beschäftigte offenbar darauf, ihren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zusätzliche Verpflichtungen aufzubürden.
Bereitschaft zu eigenen Beiträgen
Trotz dieser Skepsis zeigt die Umfrage: Viele Erwerbstätige sind grundsätzlich bereit, selbst fürs Alter vorzusorgen. Rund 28 Prozent würden monatlich 50 bis 100 Euro ihres Bruttogehalts in eine bAV einzahlen. Weitere 20 Prozent können sich sogar höhere Eigenanteile von bis zu 200 Euro vorstellen.
Deutlich geringere Zustimmung gibt es hingegen für noch höhere Beiträge: Nur 13 Prozent sind bereit, mehr als 200 Euro monatlich zu investieren. Auch der Anteil derjenigen, die weniger als 50 Euro einzahlen würden, fällt mit 14 Prozent gering aus. Gleichzeitig sagt rund jede sechste befragte Person (16 Prozent), dass sie sie grundsätzlich keine zusätzliche Altersvorsorge über den Betrieb wünscht.
Steuerliche Ersparnisse und Zuschüsse nutzen
Beschäftigte haben grundsätzlichen einen gesetzlichen Anspruch darauf, Teile ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln (Entgeltumwandlung). Auf diesen Betrag fallen zunächst weder Steuern noch Sozialabgaben an. Ein zusätzlicher Anreiz: Unternehmen sind verpflichtet, einen Zuschuss zu leisten, wenn ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Teile ihres Gehalts umwandeln und sie dadurch Sozialabgaben sparen.
Dieser Zuschuss beträgt pauschal 15 Prozent vom Umwandlungsbetrag. Konkret heißt das: Wer monatlich 100 Euro in die Betriebsrente einzahlt, erhält 15 Euro zusätzlich vom Arbeitgeber. Die genauen Regelungen sind meist in Tarifverträgen oder auf betrieblicher Ebene festgelegt.
