Berlin (dpa). Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet an diesem Dienstag. Viele Immobilienbesitzer müssen noch liefern. Erst etwas mehr als zwei Drittel gaben die Erklärung bis zum Sonntag ab, wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am Montag sagte.
Mitte Oktober hatten die Länder wegen des schleppenden Eingangs der Grundsteuererklärungen bei den Finanzbehörden die Abgabefrist von Ende Oktober auf Ende Januar 2023 verlängert. Eine erneute Fristverlängerung gibt es nicht, wie mehrere Ländervertreter deutlich gemacht hatten. Mit Ablauf der Frist werden die Finanzämter zunächst Erinnerungsschreiben verschicken, hieß es.
Fristverlängerung nur mit gutem Grund
Falls Immobilienbesitzer die Abgabefrist nicht einhalten können, können sie unter Angabe von Gründen eine Fristverlängerung beim zuständigen Finanzamt beantragen. Eine Fristverlängerung komme in der Regel nur in begründeten Einzelfällen in Betracht, heißt es in einem „Steuerchatbot“ auf einer Seite der Finanzverwaltungen der Länder. Das Verbraucherportal „Finanztip“ empfahl, vorab am Telefon zu klären, ob überhaupt eine Chance auf eine Fristverlängerung besteht.
Wer auf ein Erinnerungsschreiben nicht reagiert, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen, den das örtliche Finanzamt festlege, wie etwa ein Sprecher von Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Heiko Geue (SPD) sagte.
Schätzung besser verhindern
„Finanztip“ empfahl, spätestens nach Erhalt einer Erinnerung vom Finanzamt sollten Immobilienbesitzer aktiv werden. Danach drohe ein Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat sowie unter Umständen ein Zwangsgeld bis zu 25.000 Euro. Das Zwangsgeld bedeute, die Abgabe solle erzwungen werden. Werde die Erklärung dann immer noch nicht abgegeben, werde das Finanzamt eine Schätzung des Grundsteuerwerts vornehmen, die „sehr sicher“ nicht zugunsten des Immobilienbesitzers ausfallen werde.
