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Ärger um Energiepreispauschale für Studierende

Eigentlich war sie bereits beschlossen – doch jetzt hakt es an der Umsetzung. Für die Betroffenen heißt das nichts Gutes.

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Studentin sitzt in einem Hörsaal und schreibt mit. Bild: IMAGO / Jochen Eckel

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Berlin (dpa). Bei der bereits vom Bundestag beschlossenen Einmalzahlung von 200 Euro für Studierende und Fachschüler zur Entlastung in der Energiekrise liegen Bund und Länder im Streit. In einem Brief an Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) kritisieren die Kultusminister der Länder einen „gut gemeinten, aber nicht hinreichend vorbereiteten“ Gesetzentwurf, mit dessen Umsetzung sie nun konfrontiert seien. Sie fordern, diesen schnell „gesetzgeberisch nachzubessern“. Nur so könne es rasch zu einer Auszahlung der 200 Euro kommen. Der Brief liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Der Bundestag hatte das Gesetz für die Energiepreispauschale bereits Anfang des Monats beschlossen. Stark-Watzinger hatte zuvor angekündigt, die Auszahlungen sollten „gleich zu Beginn des nächsten Jahres beginnen können, also noch im Winter“. Über eine noch einzurichtende Plattform im Netz soll die Hilfszahlung beantragt werden können. Doch dabei sind noch so viele Fragen ungeklärt, dass eine schnelle Auszahlung momentan unrealistisch sei, wie es in Kreisen der Kultusminister am Donnerstagabend hieß.

Länder fühlen sich nicht ausreichend miteinbezogen

„Die Bundesregierung beschäftigt sich seit mehreren Monaten mit der Auszahlung dieser 200 Euro und legt dennoch einen Gesetzentwurf vor, der wesentliche Umsetzungsfragen zur Bewilligung und Auszahlung offen lässt“, heißt es in dem Brief, den Karin Prien (CDU) als Präsidentin der Kultusministerkonferenz unterschrieb. Darin wird auch bemängelt, dass sich die Länder „in den entscheidenden Teilen des Verfahrens nicht einbezogen und ungehört“ fühlten.

Kritisiert wird auch, dass die Länder das Geld auszahlen und es sich dann vom Bund zurückerstatten lassen sollen. Dafür müssten der Darstellung zufolge 16 auszahlende Landeskassen an die Antragsplattform angeschlossen werden. Aus Sicht der Länder wäre es einfacher, wenn die Bundeskasse übernimmt. In Vorleistung zu gehen stelle die Länderhaushalte außerdem „vor erhebliche Probleme“, da die entsprechenden Mittel nicht eingeplant seien.

Sie fordern unter anderem einheitliche datenschutzrechtliche Regeln vom Bund für die Daten von Studierenden und Fachschülern, die sie an die gemeinsame Plattform übermitteln müssten – und auch Regeln für einen länderübergreifenden Datenabgleich, damit mehrfache Beantragungen ausgeschlossen werden. Ansonsten, so ihr Argument, müssten sie alles mit ihren 16 Datenschutzbeauftragten und Landesparlamenten einzeln regeln, was noch länger dauern würde.

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