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Alte Öfen müssen raus

Wer einen alten Holzofen hat, muss diesen unter Umständen im Laufe des Jahres 2023 austauschen oder nachrüsten lassen.

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Rauchende Schornsteine auf Hausdächern. (Bild: IMAGO / alimdi)

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Berlin (dpa/tmn). Vor allem alte Öfen verursachen viele Emissionen. Um diese zu verringern, greift der Gesetzgeber ein: Seit Jahren werden Ofengenerationen schrittweise neuen gesetzlichen Regelungen in der Ersten Bundesimmissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV) unterworfen.

Heizungsanlagen, die mit Festbrennstoffen wie Holzscheiten, Pellets, Hackschnitzel oder Kohle befüllt werden und vor 1995 zugelassen wurden oder mit keiner Datumsangabe versehen sind, müssen einen Grenzwert erfüllen. Dieser liegt bei 0,15 Gramm pro Kubikmeter für Feinstaub. Für Kohlenmonoxid liegt er bei 4 Gramm pro Kubikmeter.

Ist das nicht der Fall, müssen die Anlagen stillgelegt und ausgetauscht oder mit einem Staubfilter nachgerüstet werden. Andernfalls drohen Bußgelder.

Es gibt auch Ausnahmen

Geräte, die von 1995 bis 21. März 2022 errichtet wurden, müssen ab 2025 diese Grenzwerte ebenfalls einhalten. Ausnahmen gibt es für Grundöfen, Kochherde, Backöfen, Badeöfen und offene Kamine, die nur gelegentlich benutzt werden, sowie für Öfen, die vor 1950 gebaut wurden.

Der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) führt eine Datenbank zum Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an Emissionen häuslicher Feuerstätten für feste Brennstoffe. Darin sind die Kennwerte älterer Feuerstätten anhand von Herstellernamen und Modellbezeichnung zu finden. So können Besitzer von Kaminen leicht überprüfen, ob ihr Modell noch den aktuellen Anforderungen entspricht.

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