Ihre-Vorsorge Logo

Altersvorsorge aufPEPPen

Bundesrat bezieht Stellung zu einem neuen EU-Altersvorsorgeprodukt und empfiehlt deutsche Kriterien als Messlatte.

Artikel vorlesen

Autor / Quelle

Lesezeit

4 Minuten

Veröffentlicht

Businessmann umfasst ein transparentes Sparschwein mit 1-Euro-Münzen. Bild: IMAGO / Panthermedia / Andriy Popov

© Nicht definiert

Berlin (mjj) Die Arbeit internationalisiert sich. Wer heute noch in Deutschland beschäftigt ist, heuert vielleicht schon bald in Frankreich an, um dann nach Italien zu gehen oder sein Glück in Spanien zu suchen. Und die Altersvorsorge? Sie soll Schritt halten. Ein EU-Vorschlag skizziert ein europaweites Altersvorsorgeprodukt: das PanEuropean Pension Produkt – kurz PEPP. 

Dabei handelt es sich um einen gesetzlichen Rahmen, nicht um ein fest umzurrtes Angebot. Ähnlich wie bei der Riester-Rente werden Bedingungen vorgegeben, die Produkte mit PEPP-Label einhalten müssen. Diese PEPPs soll es in fünf Anlageoptionen geben. Eine Variante könne etwa so gestrickt sein, dass für Sparer auf jeden Fall das eingesetzte Kapital am Ende zur Auszahlung bereit steht - ein Dogma, das auch für die Riester-Rente gilt. Alle fünf Jahre soll der Sparer zudem das Recht haben, den Anbieter zu wechseln. Zudem darf er die Auszahlungsform - Rente oder Einmalbetrag - selbst wählen.

Zahlreiche Verbesserungsvorschläge

"Klingt gut, geht aber auch besser" - so könnte man überspitzt die Stellungnahme des Bundesrats von letzter Woche zusammenfassen. Zwar begrüße man das Vorhaben, man sehe derzeit aber nur wenige Vorteile gegenüber bereits bestehenden Altersvorsorgeprodukten - zumindest wenn bei PEPPs Vertriebs- und Verwaltungskosten nicht begrenzt werden.

Über 30 Anmerkungen listet die Stellungnahme des Bundesrates auf. So könne man etwa statt fünf Anlageoptionen doch ein Standardangebot mit höchstens zwei weiteren risikoorientiertere Anlageoptionen vorsehen. Und wenn schon ein PEPP-Label, dann doch auch für bereits bestehende nationale Produkte, die den europäischen Anforderungen entsprechen.

Wechseln soll günstiger werden

Gleichzeitig will der Bundesrat nicht alle Anbieter mitspielen lassen: Verwalter von Alternativen Investmentsfonds - sie investieren in Vermögenswerte wie Schiffs-, Film- oder Immobilienfonds - sollten nicht als Anbieter zugelassen werden. Sie haben sich aus Sicht des Bundesrates "immer wieder als sehr risikoreich und damit nicht geeignet für die Altersvorsorge erwiesen".

Die Wechselfrist von fünf Jahren hält der Bundesrat für zu lange. Das im EU-Papier skizzierte Wechselentgelt in Höhe von 1,5 Prozent des angesparten Guthabens schränke Sparer vor allem gegen Ende der Ansparphase unangemessen stark ein. Außerdem solle auch ein Wechsel in ein Vorsorgeprodukt möglich sein, dass zwar kein PEPP-Label trage, aber die mitgliedstaatlichen Anforderungen für eine Förderung von PEPP erfülle. 

Vorbild Deutschland

In der Verrentungsphase entzündet sich die Kritik der Länderkammer unter anderem an der Option für eine einmalige Auszahlung. Es bestehe die Gefahr, dass Sparer das Kapital vorzeitig aufbrauchen. Der Bundesrat präferiert eine lebenslange Auszahlung des gesparten Kapitals.

Der Bundesrat regt zudem an, Sparer jährlich mit einer "PEPP-Leistungsinformation" auf den aktuellen Stand ihrer Altersvorsorge zu bringen. Ähnliche Vorgaben gibt es bereits in Deutschland - etwa in Form einer Standmitteilung (Riester-Rente) oder Renteninformation (gesetzliche Rentenversicherung). Ohnehin regt die Länderkammer an, in Sachen Widerrufsrecht, Beitragsfreistellung oder Kündigung sich am Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) zu orientieren.

Vorsorgekonto bleibt vorerst außen vor

Dem Bundesratsbeschluss waren Empfehlungen verschiedener Ausschüsse vorangegangen - denen sich die Länderkammer anschloss. Eine Idee schaffte es nicht in die Liste der Anmerkungen: das Vorsorgekonto. Dabei handelt es sich um eine transparente, rentable und kostengünstige Alternative zu bestehenden Riester-Rente. Dieses Basisprodukt für die private Altersvorsorge könnte von der Deutschen Rentenversicherung geführt werden. Die Einführung des Vorsorgekontos auf nationaler Ebene solle als Vorbild für andere EU-Mitgliedstaaten dienen, so die Hoffnung des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz.

Das Modell des Vorsorgekontos wurde von der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, dem ÖKO-TEST Verlag und dem Bund der Versicherten auf der Basis der Idee der Verbraucherkommission Baden-Württemberg entwickelt. 

Aber eine Anmerkung lässt aufhorchen: Der Bundesrat ist der Ansicht, "dass es (...) zumindest auf dem deutschen Markt der privaten Altersvorsorge bisher an Basisprodukten mangelt, die einfach ausgestaltet, kostengünstig und transparent sind und die idealerweise von einer Non-Profit-Organisation angeboten würden". Ideen für neue Konzepte der Altersvorsorge scheinen also willkommen. Wie allerdings eine neue Bundesregierung zu neuen Modellen und den PEPP-Plänen steht, ist indes noch offen.

Mehr Informationen

www.bundesrat.de

Der Beschluss des Bundesrates im Original (PDF)

Weitere Artikel

Time
6 Minuten

Eine neue Heizung spart langfristig Kosten – doch wie lässt sich der Austausch solide finanzieren? Fachleute geben Tipps zu Förderungen und Krediten.

Time
2 Minuten

Viele Verbraucher würden gerne noch häufiger mit Karte oder Smartphone zahlen. Doch manche Geschäfte oder Restaurants nehmen nur Bargeld. Ein Vorstoß des Finanzministers kommt bei Volksbanken gut an.

Time
3 Minuten

Zu Beginn des Iran-Kriegs schossen die Heizölpreise in die Höhe. Im Sommer gaben sie etwas nach – und legten dann im September noch einmal kräftig zu. Was sollten Ölheizungsbesitzer jetzt tun?

Time
4 Minuten

Der Iran-Krieg hat das Leben in Deutschland so stark verteuert wie seit fast drei Jahren nicht. Der neue Tankrabatt dürfte für etwas Entlastung sorgen – allerdings nur kurzfristig.

Time
2 Minuten

Ist es sinnvoll, sich zum Studienstart von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen? Studierende sollten vor der Entscheidung bedenken - günstige Beiträge zu Beginn sind nicht alles.

Time
2 Minuten

Haushaltshilfen, Krankheitskosten oder Spenden: Auch im Ruhestand lassen sich mit gewissen Ausgaben noch Steuern sparen. Welche Posten Rentnerinnen und Rentner in der Steuererklärung besser nicht übersehen sollten.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026