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Bankkonto: Vollmacht reicht oft nicht

Im Notfall sollen Angehörige Bankgeschäfte tätigen. Eine Vorsorgevollmacht genügt meist nicht. Bei Banken gibt es aber das richtige Formular

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Jüngere und ältere Frau beim Ausfüllen eines Formulars

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). In einer Vorsorgevollmacht kann jeder regeln, wer im Notfall für ihn sprechen soll. Sie muss in schriftlicher Form mit Datum und Unterschrift vorliegen. Sollen Bevollmächtigte auch auf ein Bankkonto zugreifen können, genügt eine Vorsorgevollmacht allerdings meist nicht.

Die Zeitschrift "Finanztest" (Ausgabe 10/2018) rät, bei der Bank nach einem speziellen Formular zu fragen. In der Regel müssen Kontoinhaber und Bevollmächtigte es unterschreiben. Direktbanken bieten entsprechende Formulare oft auf ihrer Internetseite an. Auch hier unterschreiben beide, dann wird das Formular an die Bank geschickt. Bevollmächtigte müssen sich in der Regel mittels Postident oder Video-Chat ausweisen.

Weitere Informationen:

www.bmjv.de

Informationen und Formulare zur Vorsorgevollmacht sowie zur Betreuungs- und Patientenverfügung des Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz




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