Ihre-Vorsorge Logo

Wie Ruheständler ihre Steuerlast senken können

Haushaltshilfen, Krankheitskosten oder Spenden: Auch im Ruhestand lassen sich mit gewissen Ausgaben noch Steuern sparen. Welche Posten Rentnerinnen und Rentner in der Steuererklärung besser nicht übersehen sollten.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Rentnerpaar schaut zusammen auf ein Notebook. Bild: IMAGO / Westend61 /  imago stock&people

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Auch im Ruhestand kann sich besondere Sorgfalt bei der Erstellung einer Steuererklärung auszahlen. Denn wer seine Rente versteuern muss, kann verschiedene Ausgaben steuerlich geltend machen und damit die tatsächliche Steuerlast reduzieren.

Entscheidend ist dabei nicht allein die Höhe der Rente. Vom steuerpflichtigen Teil können unter anderem Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden.

Aber um welche Ausgaben geht es konkret? Der Bund der Steuerzahler klärt auf:

  • Werbungskosten: Sie sind ein häufig übersehener Posten. Für Renteneinkünfte wird grundsätzlich ein Pauschbetrag von 102 Euro berücksichtigt. Wer aber etwa finanziellen Aufwand für eine Rentenberatung, eine bestimmte Rechtsberatung oder andere Aufwendungen im Zusammenhang mit seinen Renteneinkünften hatte, kann unter Umständen mehr geltend machen, wenn die tatsächlichen Kosten entsprechend nachgewiesen werden.
  • “Deutlich stärker ins Gewicht fallen können die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung”, erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. “Sie gehören grundsätzlich zu den Vorsorgeaufwendungen und werden bei der steuerlichen Berechnung berücksichtigt.” Auch Spenden oder eine eventuell entrichtete Kirchensteuer können als Sonderausgaben eine Rolle spielen.
  • Interessant wird es für viele ältere Menschen außerdem bei den Krankheitskosten. Selbst getragene Ausgaben für Medikamente, Zahnersatz, Brillen oder medizinische Hilfsmittel können unter bestimmtenVoraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Allerdings greift der Steuervorteil grundsätzlich erst, wenn die sogenannte zumutbare Belastung überschritten wird. Sie ist individuell und hängt von Einkommen, Familienstand und Anzahl der eigenen Kinder ab.
  • Besonders lohnend können zudem Ausgaben rund um den eigenen Haushalt sein. Wer beispielsweise eine Haushaltshilfe beschäftigt, eine Reinigungskraft beauftragt oder bestimmte Gartenarbeiten von Profis durchführen lässt, kann eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen erhalten. Bis zu 4.000 Euro im Jahr können dabei direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Für Handwerkerleistungen sind zusätzlich bis zu 1.200 Euro Steuerermäßigung möglich."Wichtig ist, dass die entsprechenden Rechnungen vorhanden sind und die Zahlung grundsätzlich unbar erfolgt", sagt Daniela Karbe-Geßler. “Bar bezahlte Leistungen erkennt das Finanzamt in diesem Zusammenhang nicht an.”

Und noch ein Punkt ist entscheidend: Eine steuerpflichtige Rente bedeutet nicht automatisch, dass tatsächlich Einkommensteuer gezahlt werden muss. Für 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 Euro. Ob am Ende eine Steuerpflicht entsteht, hängt jedoch vom gesamten zu versteuernden Einkommen und den individuellen Abzügen ab.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Ist es sinnvoll, sich zum Studienstart von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen? Studierende sollten vor der Entscheidung bedenken - günstige Beiträge zu Beginn sind nicht alles.

Time
4 Minuten

Sie können über einen kurzfristigen finanziellen Engpass hinweghelfen. 7 Punkte, die Interessierte zu Überbrückungskrediten kennen sollten.

Time
3 Minuten

Das weltweite Geldvermögen erreicht laut Allianz ein Rekordhoch. Doch der Zuwachs kommt bei Milliarden Menschen nicht an. Die Unterschiede zwischen Ländern und Bevölkerungsgruppen bleiben gewaltig.

Time
2 Minuten

Wohnimmobilien werden teurer, doch der Preisanstieg schwächt sich ab. In besonders gefragten Städten wurden Eigentumswohnungen sogar etwas günstiger. Doch bezahlbarer Wohnraum bleibt ein knappes Gut.

Time
2 Minuten

Die Sparneigung der Bundesbürger ist im September gestiegen. Konsumforscher führen dies vor allem auf die hohen Energiepreise zurück.

Time
4 Minuten

Wer Steuern hinterzogen hat, kann mit einer Selbstanzeige beim Finanzamt straffrei davonkommen. So funktioniert sie Schritt für Schritt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026