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Wie gelingt der Weg zurück in die Steuerehrlichkeit?

Wer Steuern hinterzogen hat, kann mit einer Selbstanzeige beim Finanzamt straffrei davonkommen. So funktioniert sie Schritt für Schritt.

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Wie gelingt der Weg zurück in die Steuerehrlichkeit?

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Köln/Berlin (dpa/tmn). Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Deutsche Gerichte erließen deswegen 2024 rund 5.600 Urteile und Strafbefehle. Das zeigt eine Statistik des Bundesfinanzamtes. Für die Betroffenen bedeutete das Freiheitsstrafen von insgesamt 1.635 Jahren und Geldstrafen von 33,9 Millionen Euro.

So weit muss es nicht kommen. 2024 schrieben rund 5.500 Steuerzahler eine Selbstanzeige und entgingen so einer Geld- oder Haftstrafe. Sie wollen sich auch steuerehrlich machen? So gehen Sie dabei vor.

Schritt 1: Zögern Sie nicht lange

Eine Selbstanzeige wirkt nur, solange das Finanzamt noch nichts von den Fehlern weiß. Ist die Behörde Ihnen bereits auf der Spur, hilft sie nicht mehr. Zum Beispiel, wenn das Finanzamt schon eine Steuerprüfung angeordnet hat oder auf einem anderen Weg aufmerksam geworden ist. Das können Informationen von Banken, Versicherungsträgern oder Notaren sein. 

„Manchmal sind es getrennt lebende Eheleute, Geschäftspartner oder Mitarbeitende, die nach einem Streit und einer Trennung an die Steuerfahndung oder das Finanzamt schreiben“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Es können aber auch fremde Dritte sein, die Ungewöhnliches beobachtet haben.

Schritt 2: Holen Sie sich professionellen Rat

Die Selbstanzeige birgt einige Fallstricke. „Darum sollte man unbedingt einen Steuerberater und vielleicht auch einen Anwalt für Steuerstrafrecht hinzuziehen“, rät Karbe-Geßler. Die Fachleute führen Betroffene Schritt für Schritt durch das Verfahren.

Schritt 3: Selbstanzeige oder Berichtigung?

Der Profi hilft bei der Entscheidung, ob eine Selbstanzeige überhaupt erforderlich ist. Das ist nur der Fall, wenn Angaben vorsätzlich falsch waren oder fehlten. „Schon wenn ein Steuerzahler davon ausgehen musste, dass das Amt einen Sachverhalt wahrscheinlich anders sieht, ist die Selbstanzeige nötig“, sagt Prof. Burkhard Binnewies, Fachanwalt für Steuerrecht.

In anderen Fällen genügt eine einfache Berichtigung. „Wer seine Angaben in einer früheren Steuererklärung guten Gewissens für richtig hielt, ist nur zur Berichtigung verpflichtet“, so Binnewies.

Die Abgrenzung kann allerdings schwierig sein. „Deswegen wird eine Berichtigung oft strategisch so formuliert, dass sie im Zweifel die Anforderungen einer Selbstanzeige erfüllt“, sagt der Jurist.

Schritt 4: Tragen Sie alle offenen Punkte zusammen

Eine Selbstanzeige muss vollständig sein. Sie muss alle falschen, unvollständigen oder bisher fehlenden Angaben der zehn zurückliegenden Steuerjahre berichtigen und ergänzen. Das gilt für alle steuerpflichtigen Einnahmen und für alle steuermindernden Ausgaben.

„Wer etwa seine vergessenen Kapitalerträge aus dem Ausland offenlegt und die zu hoch angesetzten Reisekosten verschweigt, verliert den Schutz der Selbstanzeige komplett“, warnt Daniela Karbe-Geßler.

Schritt 5: Schätzen Sie großzügig

Manchmal ist es schwierig, noch die exakten Zahlen früherer Jahre zu ermitteln. „Wer die genauen Beträge nicht mehr kennt, darf großzügig nach oben schätzen“, sagt Binnewies. Das kostet zwar mehr Steuern, senkt jedoch das Risiko: Zu hohe Angaben in einer Selbstanzeige sind unschädlich, zu niedrige machen sie unwirksam, so der Rechtsanwalt.

Schritt 6: Machen Sie detaillierte Angaben

Eine weitere Anforderung an die Selbstanzeige: Das Finanzamt muss die Steuern für jedes betroffene Jahr und jede Steuerart ohne Rückfragen neu berechnen können. Deswegen muss das Schreiben alle Angaben zu jedem Steuerjahr, jeder Steuerart und dem jeweiligen Bescheid enthalten, sofern dieser schon vorliegt.

Das Wort „Selbstanzeige“ muss hingegen nicht über der Erklärung stehen. „Üblich ist eine sachliche Einleitung, in der ein Steuerzahler der Finanzverwaltung einen bislang nicht bekannten Sachverhalt mitteilt“, sagt Binnewies.

Schritt 7: Überweisen Sie fristgerecht

Akzeptiert das Finanzamt die Selbstanzeige, verschickt es geänderte Steuerbescheide. Ein Prozess und ein Strafbefehl über eine Geld- oder Haftstrafe lassen sich so vermeiden. Eine Geldauflage kann dennoch fällig werden: 10 Prozent ab 25.000 Euro hinterzogener Steuer pro Tat, 15 Prozent ab 100.000 Euro, 20 Prozent ab einer Million Euro. 

Geldauflage, Steuernachzahlung und Zinsen müssen fristgerecht beim Finanzamt eingehen. Sonst wird die Selbstanzeige Daniela Karbe-Geßler zufolge doch noch unwirksam.

Was passiert, wenn die Selbstanzeige misslingt?

Dann gibt die Finanzverwaltung den Fall an die Staatsanwaltschaft weiter. Diese leitet ein Strafverfahren ein. Ob es auch zu einem Gerichtsverfahren und zu einer Verurteilung kommt, hänge von der Höhe der hinterzogenen Steuern und von den Umständen ab, so Burkhard Binnewies. „Leichtere Fälle werden oft gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt“, sagt der Rechtsanwalt. In schwereren Fällen droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Vorsicht: Abkürzungen bewirken das Gegenteil

Ob Selbstanzeige oder Berichtigung: Fix erledigt ist beides nicht. „Ich muss mir genau überlegen, welcher Weg der richtige ist“, sagt Daniela Karbe-Geßler. Wer einmal versehentlich Kapitaleinkünfte aus dem Ausland vergisst, kommt mit einer Berichtigung aus. Und wenn es mehrere Jahre waren? „Je nach Sachverhalt und Vorgeschichte bin ich dann vielleicht doch eher bei einer Selbstanzeige“, so Karbe-Geßler.

Das Finanzamt hilft bei diesen Überlegungen nicht weiter. Im Gegenteil: Eine unverbindliche Anfrage an die Behörde wäre fatal. „Ab diesem Zeitpunkt wüsste das Finanzamt von dem Sachverhalt und damit wäre eine Selbstanzeige nicht mehr möglich“, warnt Karbe-Geßler.

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