Ihre-Vorsorge Logo

Bei freiwilliger Weiterschenkung wird Erbschaftsteuer fällig

Erben, die eine Erbschaft weitergeben, aber nicht durch den Verstorbenen dazu verpflichtet waren, müssen mit Erbschaftsteuer rechnen.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Ordner mit Aufschrift Erbschaft, Bargeld, Taschenrechner und Blatt Papier mit Kugelschreiber. Bild: IMAGO / agefotostock / kunertus

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Wer ein Erbe antritt, muss dafür prinzipiell Erbschaftsteuer zahlen. Das gilt selbst dann, wenn der Erbe das Vermögen weiterleitet. Diese Erfahrung musste ein Pfarrer machen, der ein Erbe an seine Kirchengemeinde weitergab. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes bleiben Erben, die ihre Erbschaft veräußern oder verschenken, erbschaftsteuerpflichtig (Aktenzeichen: II R 4/17). Hätte die Kirchengemeinde hingegen direkt geerbt, wäre dies steuerfrei gewesen.

„Um solche Fallstricke zu vermeiden, sollten Testamente gut durchdacht werden“, rät Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Eventuell sollte auch ein Berater beigezogen werden, insbesondere, wenn es um größere Summen geht.

Pfarrer musste Erbe weitergeben

Im verhandelten Fall erbte der Pfarrer. Er leitete das Vermögen aber aufgrund kirchenrechtlicher Vorschriften an seine Kirchengemeinde weiter. Das Finanzamt setzte trotzdem gegen den Pfarrer Erbschaftsteuer fest. Hiergegen klagte er, denn durch die Anzeige beim Landeskirchenamt bestand für ihn die Pflicht, das Erbe weiterzugeben. Wegen dieser Verpflichtung verlangte er, die Weitergabe als abzugsfähige Nachlassverbindlichkeit zu berücksichtigen und die Steuer auf null Euro festzusetzen.

Ohne Erfolg: Da sich aus dem Testament selbst keine Verpflichtung zur Weiterleitung ergebe, konnte der Pfarrer zunächst über das Erbe frei verfügen, befand das Gericht. Die Weitergabe, die sich aus dem Dienstverhältnis des Pfarrers ergibt, ist keine steuermindernde Tatsache. Nach dem Urteil bleiben Erben, die ihre Erbschaft veräußern oder verschenken, erbschaftsteuerpflichtig.

Verlängerter Weg kann auch vorteilhaft sein

Steuerlich vorteilhaft ist der verlängerte Weg, wenn dadurch die Steuerfreibeträge besser genutzt werden. Vererben beispielsweise die Großeltern eine Immobilie zunächst an ihre Kinder und schenken diese das Grundstück ihren Kindern (also den Enkeln), ist das vorteilhaft. Denn hier greifen jeweils die höheren Steuerfreibeträge für Kinder von 400.000 Euro, während bei einer direkten Schenkung der Immobilie von einem Großelternteil an die Enkel nur 200.000 Euro steuerfrei bleiben.

Soll hingegen eine kirchliche, mildtätige oder gemeinnützige Organisation letztendlich das Vermögen erhalten, ist der direkte Weg steuerlich meist günstiger, da diese Organisationen von der Erbschaftsteuer befreit sein können.


Weitere Artikel

Time
4 Minuten

Die steigenden Ausgaben für das Gesundheitssystem sollen gebremst werden. Dafür kippte die Politik auch eine Informationspflicht für die Krankenkassen. Verbraucherschützer warnen vor negativen Folgen.

Time
2 Minuten

Schon mit dem Studium gestartet, aber noch nicht an Versicherungen gedacht? Auch wenn es langweilig klingt, es lohnt sich. Welche Policen Studierende vor bösen Überraschungen schützen.

Time
3 Minuten

Der Iran-Krieg hat Tanken und Heizen erheblich verteuert. Mit der vom Staat verordneten Entlastung an Deutschlands Tankstellen ist es vorerst vorbei. Die Inflationsrate könnte noch weiter steigen.

Time
3 Minuten

Miete, Lebenshaltungskosten, Studienmaterial – ein Studium kostet Geld. Der Bankenverband gibt Empfehlungen, wie Studierende ihre Finanzen im Blick behalten.

Time
2 Minuten

Die Spritze oder die Pille zum Abnehmen kosten oft mehrere Hundert Euro im Monat. Unter bestimmten Bedingungen können die Ausgaben die Steuerlast senken.

Time
5 Minuten

Mehrere Tausend Euro für ein neues E-Bike? Das ist vielen zu teuer. Der Blick fällt deshalb immer öfter auf professionell aufbereitete Gebrauchträder. Worauf sollten Käuferinnen und Käufer da achten?

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026