Ihre-Vorsorge Logo

Abnehmspritze und -pille: Wann sie die Steuerlast senken

Die Spritze oder die Pille zum Abnehmen kosten oft mehrere Hundert Euro im Monat. Unter bestimmten Bedingungen können die Ausgaben die Steuerlast senken.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Einkommensteuerformular mit Münzen.

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Abnehmspritze und Abnehmpille versprechen Patientinnen und Patienten wirksame Gewichtsabnahme. Die verschreibungspflichtigen Medikamente gibt es in der Apotheke. Ein Haken: Die Mittel sind teuer und müssen dauerhaft angewendet werden. Krankenkassen tragen diese Kosten in der Regel nicht. Allerdings kann der Aufwand unter bestimmten Umständen die Steuerlast senken – denn die Kosten für die verschreibungspflichtigen Medikamente können als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung zum Ansatz gebracht werden. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin. 

Damit die Steuerentlastung wirklich greift, muss zunächst die sogenannte zumutbare Eigenbelastung überschritten sein. Sie hängt von der Höhe des Einkommens, vom Familienstand und der Anzahl der Kinder ab. Aufgrund des hohen Medikamentenpreises und der dauerhaften Einnahme kann das aber regelmäßig der Fall sein, schätzt der BVL. Eine Monatspackung der Abnehmpille kostet nämlich zwischen etwa 170 und 280 Euro, die Abnehmspritze schlägt mit bis zu 490 Euro pro Monat zu Buche. Der Preis hängt von der Dosierung ab, welche schrittweise erhöht wird.

Belege müssen lediglich vorgehalten werden

„Bei solch hohen Krankheitskosten lohnt es sich, die Belege zu sammeln“, erklärt BVL-Geschäftsführerin Jana Bauer. Und zwar nicht nur die des Medikaments selbst, sondern auch sämtliche weiteren Belege für angefallene Krankheitskosten sowie Fahrten zu Ärzten, Physiotherapeuten, Osteopathen oder zur Apotheke.

Pro gefahrenem Kilometer können 30 Cent als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden, wenn der Pkw verwendet wurde. Bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel die entsprechenden Ticketpreise. Wichtig zu wissen ist, dass zu den weiteren absetzbaren Krankheitskosten nur ärztlich verschriebene Medikamente gehören, nicht aber ein selbst erworbenes Nasenspray oder Schmerztabletten. 

„Frei verkäufliche Medikamente können jedoch dann in der Steuererklärung abgesetzt werden, wenn sie vom Arzt verschrieben wurden, beispielsweise mittels Privatrezept“, sagt Jana Bauer. Außerdem sind natürlich die Kosten für Seh- und Hörhilfen und Zahnbehandlungen als Krankheitskosten absetzbar.


Weitere Artikel

Time
5 Minuten

Mehrere Tausend Euro für ein neues E-Bike? Das ist vielen zu teuer. Der Blick fällt deshalb immer öfter auf professionell aufbereitete Gebrauchträder. Worauf sollten Käuferinnen und Käufer da achten?

Time
4 Minuten

Die Finanzlage Deutschlands sorgt für hitzige Debatten, wenn in dieser Woche die Etats der einzelnen Ressorts im Bundestag vorgestellt werden: Die Ausgaben sollen um rund sechs Prozent steigen, wobei die Leistungen an die Rentenversicherung der größte Einzelposten sind.

Time
4 Minuten

Wer von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse wechselt, muss die Wechselregeln genau einhalten – sonst droht eine doppelte Beitragspflicht. Das kann auch beim umgekehrten Wechsel gelten.

Time
2 Minuten

Endlich ist die passende Wohnung gefunden – doch der Vormieter möchte eine stolze Summe für die Einbauküche. Wohnungssuchende sollten dann genau prüfen.

Time
2 Minuten

Bald greift ein Spargesetz, das immer höhere Gesundheitsausgaben unter Kontrolle bringen soll. Dabei schreiben die Kassen aktuell schwarze Zahlen. Doch das hat besondere Gründe.

Time
3 Minuten

Ein Urteil des Finanzgerichts Münster bringt frischen Wind in Scheidungsdeals: Wann Immobilienverkäufe unerwartet steuerpflichtig werden können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026