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Bundesregierung beschließt Energiepauschale für Studierende

Studierende und Fachschüler können sich auf eine Finanzspritze von 200 Euro freuen. Wann und wie das Geld kommen soll.

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Studentinnen und Studenten unterhalten sich im Hörsaal.

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Berlin (dpa). Die angekündigte 200-Euro-Sonderzahlung für Studierende und Fachschüler ist auf dem Weg. Das Bundeskabinett beschloss am Freitag eine sogenannte Formulierungshilfe für ein entsprechendes Gesetz, das nun im Bundestag noch verabschiedet werden muss. Die Einmalzahlung ist Teil des Anfang September von der Ampel vereinbarten dritten Entlastungspakets zur Abfederung der stark gestiegenen Energiepreise.

Erste Auszahlungen im Januar

Automatisch kommt das Geld aber nicht und auch nicht mehr vor Weihnachten. Bund und Länder arbeiten im Moment noch an einer zentralen Antragsplattform im Netz. „Die Auszahlungen sollen gleich zu Beginn des nächsten Jahres beginnen können, also noch im Winter“, sagte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) am Freitag in Berlin.

Wer Anspruch auf die Energiepreispauschale hat

Die Energiepreispauschale soll von den Studierenden und Fachschülern über die Internetseite bis spätestens Ende September nächsten Jahres beantragt werden können. Die 200 Euro können sich alle sichern, die am 1. Dezember dieses Jahres an einer Hochschule eingeschrieben oder zu diesem Zeitpunkt in einer Fachschulausbildung sind. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder „gewöhnlicher Aufenthalt“ in Deutschland zu diesem Stichtag.

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