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Bundesregierung will Anleger besser schützen

Der Gesetzentwurf des Kabinetts sieht vor, den grauen Kapitalmarkt für Verbraucher stärker zu regulieren. Verbraucherschützer begrüßen den Schritt.

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Figuren Stier und Bär auf Geldscheinen vor einer Lupe und Zeitung mit Aktienkursen. Bild: IMAGO / McPHOTO

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Berlin (dpa). Die Bundesregierung will Verbraucher bei Vermögensanlagen besser schützen und den grauen Kapitalmarkt schärfer regulieren. „Wer für sein Alter, eine schöne Reise oder ein neues Auto spart, soll vor bösen Überraschungen gefeit sein“, erklärte Finanzminister Olaf Scholz (SPD) am Mittwoch. Dafür beschloss das Kabinett einen Gesetzentwurf, der unter anderem der Finanzaufsicht Bafin mehr Möglichkeiten bei der Überwachung von Finanzprodukten gibt. Außerdem sollen nur noch laufend beaufsichtigte Anlageberater und Vermittler Vermögensanlagen verkaufen dürfen. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss der Bundestag noch zustimmen.

Transparenz für Vermögensanlagen schaffen

Konstruktionen verboten werden – dabei erfährt der Anleger nicht genau, wofür sein Geld eingesetzt wird. Für mehr Transparenz werden Verkaufsprospekte für Vermögensanlagen und andere Informationsblätter künftig auf der Internetseite der Bafin veröffentlicht.

Hintergrund ist die Milliardenpleite der Containervermietung P&R. Das Unternehmen hatte Kapitalanlegern auf dem grauen Kapitalmarkt Beteiligungen an 1,6 Millionen Containern verkauft, von denen aber nur ein Drittel existierte. Mehr als 50.000 Kapitalanleger hatten große Verluste hinnehmen müssen.

Verbraucherschutz: Weg vom Vertrieb illiquider Risikoanlagen

Verbraucherschützer begrüßten den Gesetzentwurf. „Der graue Kapitalmarkt ist seit je her schlecht reguliert. Jeder noch so kleine Schritt weg vom aktiven Vertrieb illiquider Risikoanlagen wie Containern oder Baumplantagen ist gut“, sagte Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Der Entwurf müsse jetzt schnell im Bundestag beraten bis zum Sommer umgesetzt werden. Zugleich forderte sie eine Vereinheitlichung der Vertriebsaufsicht. Beide Themen müssten zusammen im Bundestag zum Abschluss gebracht werden. „Der Graue Markt lässt sich nur überwachen, wenn die Bafin als Vollzugsbehörde für die Regulierung der Anlagen auch für die Vermittler zuständig ist.“


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