Gefahren am Grauen Kapitalmarkt
Durchschnittlich wurden bei den untersuchten Fällen mehr als 20.000 Euro angelegt – für die jeweiligen Verbraucher waren das nennenswerte Anlagebeträge und keine Kleininvestments. Mit anderen Worten: Ein Großteil des Vermögens floss in geschlossene Fonds, Genossenschaftsbeteiligungen, Genussrechte sowie Nachrangdarlehen. Bei einem hohen Verlust oder einem Totalverlust verlieren die Anleger einen Großteil Ihres Ersparten – und nicht nur das: In den Stichproben wurde jede dritte Kapitalanlage des Grauen Kapitalmarktes ganz oder teilweise über Ratenzahlung finanziert. Damit wird auch geliehenes Geld riskiert – ein Fehler mit fatalen Auswirkungen, weil eine Schuld getilgt werden muss, die zum Beispiel für die Altersvorsorge keinen Gegenwert mehr hat.
Wichtig: Als Beimischung zur Geldanlage mag der Graue Kapitalmerkt vielleicht noch taugen – aber nur wenn der Verlust des eingesetzten Kapitals verschmerzbar ist. Eine Fremdfinanzierung über einen Kredit ist für Privatanleger völlig unsinnig und gefährlich.
Trügerische Sicherheit
Viele Verbraucher nannten Sicherheit als Anlagemotiv für das Investment am Grauen Kapitalmarkt und hatten das Investment für entsprechend sichere Perspektiven wie Werterhalt oder für die Altersvorsorge abgeschlossen – absurd, wenn man bedenkt, dass ihnen dann geraten wurde, auf ein Investment mit dem Risiko eines Totalverlustes zu setzen. Zusammen mit hohen Kosten, fehlender Flexibilität beim Verkauf und langen Laufzeiten lässt sich schon so eine Fehlberatung vermuten. Und die haben die Berater der Verbraucherzentrale in 7 von 10 Fällen tatsächlich unterstellt.
Wichtig: Wer Geld für die Altersvorsorge oder eine anderes sicheres Investment anlegen will, der muss das Produkt verstehen, in das er investiert. Ohne eine solches Verständnis kann die Vorsorge einem Desaster enden.
Schnell reagieren
Oft regen sich bereits nach kurzer Zeit Zweifel, ob Graumarkt-Investments wirklich sinnvoll sind – dennoch lassen sich skeptische Verbraucher oft von den Vermittlern beruhigen, dass die Entscheidung richtig war. Fatal, wenn Verbraucher dann nicht reagieren, denn das Warten lässt die Vorsorge nicht besser werden und oft auch Schadensersatzansprüche verjähren.
In 300 der 358 Fälle sahen die Verbraucherzentralen grundsätzlich Potenzial für Schadensersatzansprüche – in jedem dritten Fall aber wären die bereits verjährt gewesen. Die Frage der Verjährung ist wichtig, da man im Fall einer nachweisbaren Falschberatung oder bei Prospektfehlern der Verbraucher – unter Wahrung von Verjährungsfristen – Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermittler oder dem Anbieter geltend machen kann. Mögliche Ansprüche verjähren nach drei Jahren ab Kenntnis, spätestens jedoch Tag genau zehn Jahre nach Vertragsabschluss.
Wichtig: Wer mit seinem Investment am Grauen Kapitalmarkt nicht (mehr) zufrieden ist, sollte schnell reagieren und sich unabhängig beraten lassen – zum Beispiel bei den Verbraucherzentralen. Denn liegt tatsächlich ein Beratungsfehler vor, besteht die Möglichkeit, das eingesetzte Kapital komplett zurück zu bekommen.
Weitere Informationen
- ssl.marktwaechter.de/finanzen
Internetseite der Martkwächter der Verbraucherzentralen - www.verbraucherzentrale-hessen.de
Internetseite der Verbraucherzentrale Hessen
