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Bundesregierung will Mieter bei TV-Kosten entlasten

Die Regelung zur Umlagefähigkeit von Fernseh-Kosten soll entfallen. Branchenvertreter laufen dagegen Sturm.

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Ältere Frau sitzt auf der Couch mit Tasse und Tablet in der Hand. Bild: IMAGO / Westend61 / Steve Brookland

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Berlin (dpa). Mieter sollen künftig nicht wie bisher verpflichtet werden, für den Bezug von Kabel-TV und anderen Telekommunikationsdienstleistungen zu zahlen. Das sieht ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Er soll kommende Woche im Bundeskabinett beschlossen werden, danach sollen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Vodafone und andere Branchenvertreter laufen dagegen Sturm. Sie warnten am Donnerstag vor höheren Kosten für die Verbraucher.

Vertrag zwischen Vermieter und TV-Anbieter

Bisher sind Fernsehkosten „umlagefähig“ – der Vermieter kann einen Vertrag mit einem Anbieter abschließen und die Kosten auf alle Mieter umlegen. Acht bis zehn Euro werden dadurch pro Mieter fällig. Zahlen müssen alle – auch Fernsehverweigerer. Der Vorteil daran: Weil alle mitmachen, ist der Preis pro Haushalt relativ günstig – schließlich haben die Netzbetreiber bei Großverträgen mit vielen Nutzern weniger Verwaltungskosten und andere Ausgaben zu stemmen. Einzelverträge würden grob gesagt das Doppelte kosten.

Ohne Umlagefähigkeit drohen Mehrkosten für Verbraucher

Nicht nur Vodafone pocht auf eine Beibehaltung der Umlagefähigkeit, sondern auch der Deutsche Städtetag und Wohnungsbaugesellschaften. Sie warnen vor Mehrkosten für Verbraucher, die vor allem ärmere Menschen hart treffen würden.

Das zuständige Bundeswirtschaftsministerium verspricht sich von der Abschaffung der auch Nebenkostenprivileg genannten Regelung hingegen mehr Wettbewerb und dadurch Vorteile für den Verbraucher. „Unsere europäischen Nachbarn kommen ohne die Umlagefähigkeit aus und haben gleichzeitig günstige Preise für die TV-Versorgung“, so ein Sprecher.


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