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Corona-Wirtschaftshilfen sollen verlängert werden

Die Überbrückungshilfe III Plus soll bis zum Jahresende weiterlaufen. Was ist neu und was sind die Voraussetzungen?

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Frau blättert Geldscheine auf den Tisch. Bild: IMAGO / allOver-MEV / imago stock&people

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Berlin (dpa). Die Corona-Wirtschaftshilfen sollen bis zum Jahresende verlängert werden. Das teilte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am Dienstag nach den Beratungen von Bund und Ländern mit. Die laufende Überbrückungshilfe III Plus ist bisher bis Ende September befristet.

Kurzarbeitergeld wird vermutlich ebenfalls verlängert

Merkel sagte nach den Beratungen, der Bund habe zugesagt, dass die Überbrückungshilfe verlängert werde. Laut Beschlusspapier bitten die Länder den Bund, auch den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld zu verlängern.

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hatten eine Verlängerung der Überbrückungshilfe bereits in Aussicht gestellt, Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte sich für eine Verlängerung des Kurzarbeitergelds ausgesprochen. Beides sind zentrale und milliardenschwere Instrumente der Regierung, um die Folgen der Pandemie für Jobs und Firmen abzufedern.

„Restart-Prämie“ eingeführt

Die Bundesregierung hatte vor einigen Wochen entschieden, dass die zuvor bis Ende Juni befristete Überbrückungshilfe III als „Überbrückungshilfe III Plus“ bis September fortgeführt wird. Neu ist eine „Restart-Prämie“, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu Personalkosten erhalten können – falls sie etwa Personal aus der Kurzarbeit zurückholen oder neu einstellen.

Voraussetzung für Überbrückungshilfe

Bei der Überbrückungshilfe werden fixe Betriebskosten erstattet. Voraussetzung für Anträge ist, dass Unternehmen in einem Monat des Förderzeitraums einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben.

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