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Coronavirus: Kurzarbeitergeld möglich

Wenn ein Betrieb wegen des Coronavirus' vorübergehend nicht arbeitsfähig ist, springt die Bundesagentur für Arbeit ein.

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Logo der Arbeitsagentur vor einem Gebäude

© Nicht definiert

Nürnberg (dpa). Die Bundesagentur für Arbeit zahlt für Beschäftigte, deren Betriebe vom neuartigen Coronavirus betroffen sind, Kurzarbeitergeld. „Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss grundsätzlich auf einem unabwendbaren Ereignis oder wirtschaftlichen Gründen beruhen. Dies trifft etwa dann zu, wenn Lieferungen ausbleiben und die Produktion eingeschränkt werden muss“, teilte die Bundesagentur am Freitag mit.

Erste Anfragen nach Kurzarbeitergeld liegen bereits vor

Ein unabwendbares Ereignis liege auch dann vor, wenn etwa wegen staatlicher Schutzmaßnahmen Betriebe geschlossen würden. Wichtig sei aber, dass die Betriebe die Kurzarbeit vorab bei der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigten. Erste Anfragen seien bereits eingegangen, teilte die Bundesagentur mit.

Zahlreiche Betriebe in Deutschland sind bei ihrer Produktion etwa auf Lieferungen von Materialien und Komponenten aus China angewiesen. Volkswirte befürchten erhebliche Einbußen, sollte sich die Situation rund um das Virus nicht vergleichsweise rasch entspannen.


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