Berlin (dpa). Mit Beginn der Heizsaison könnten die Gaspreise sinken, denn zwei Gasumlagen sinken auf null. Wer etwa mit Heizöl oder Flüssiggas heizt, sollte die Frist für Brennstoffhilfe nicht verpassen.
Zwei Gasumlagen sinken auf null
Zum 1. Oktober entfallen vorerst zwei Umlagen, die einen Teil des Gaspreises ausmachen. Konkret sinken die Regelenergie-Umlage von 0,57 Cent je Kilowattstunde und die Konvertierungsumlage von 0,038 Cent auf jeweils null Cent. Wie die Versorger dies weitergeben, ist noch unklar.
Antragsfrist für Brennstoffhilfe
Wer mit Brennstoffen wie Heizöl oder Flüssiggas heizt und im vergangenen Jahr besonders von Preissteigerungen betroffen war, kann bis zum 20. Oktober bei den Behörden einen Antrag auf eine Brennstoffhilfe stellen. Der Heizkostenzuschuss von maximal 2000 Euro ist an Bedingungen geknüpft.
Verbot von Aroma-Tabak für Tabakerhitzer
Schokolade, Vanille, Kirsche oder andere Aromen sind in Tabak für Tababerhitzer ab dem 23. Oktober nicht mehr erlaubt. Zuvor galt das Verbot von Aroma-Tabak nur für Zigaretten und Drehtabak. Zudem müssen auf den Verpackungen der Erhitzer dann auch Warnhinweise mit Text und Bild sein.
Corona-Impfstoff für Kinder
Ab dem 2. Oktober soll der neue angepasste Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer für Kinder zwischen fünf und elf Jahren ausgeliefert werden. Das Präparat wurde an die Omikron-Sublinie XBB.1.5 angepasst.
Microsoft-Programme
Der Softwarekonzern bietet seine Programmpakete Microsoft 365 und Office 365 ab Oktober ohne den Kommunikationsdienst Teams an und senkt dafür den monatlichen Abopreis um zwei Euro. Hintergrund ist ein Verfahren der EU-Kommission.
