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Das ändert sich zum 1. Dezember für Verbraucher

Vertragslaufzeiten, Pfändungsschutz und mehr: Ein Überblick über die Neuregelungen im Dezember.

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Aufgeschlagener Terminplaner mit Kugelschreiber. – Bild: wdv.de © Oana Szekely

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Berlin (dpa). Der Handyvertrag verlängert sich nicht mehr automatisch um die gleiche Laufzeit, Verschuldete Verbraucher können mehr Geld auf einem Pfändungsschutzkonto ansparen – ein Überblick über die Neuregelungen im Dezember.

Vertragslaufzeiten

Telekommunikationsverträge dürfen sich nach einer zweijährigen Vertragslaufzeit nicht mehr automatisch um die gleiche Laufzeit verlängern. Stattdessen müssen sie nach einer Verlängerung monatlich kündbar sein. Darüber hinaus sind die Anbieter nun vor Vertragsabschluss verpflichtet, einen Vertrag mit einer anfänglichen Laufzeit von maximal einem Jahr anzubieten.

Pfändungsschutz

Verschuldete Verbraucher bekommen ab dem 1. Dezember mehr Möglichkeiten, Geld auf einem Pfändungsschutzkonto anzusparen. So wird die Frist für die Übertragung von nicht verbrauchten, pfändungsfreien Guthaben von einem Monat auf drei Monate verlängert. Dadurch sollen die Betroffenen höhere Summen ansparen können.

Internetgeschwindigkeit

Wenn das Internet nicht so schnell ist wie vom Anbieter versprochen, hat der Kunde künftig das Recht, weniger zu bezahlen. Falls zum Beispiel nachweislich nur 50 statt der zugesagten 100 Mbit/s bereitgestellt werden, gibt es ein Minderungsrecht von 50 Prozent. Alternativ können die Kunden den Vertrag ohne Kündigungsfrist kündigen. Bei einem kompletten Internet-Ausfall winkt dem Verbraucher außerdem eine Entschädigung, wenn die Störung nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen beseitigt ist.

Privatsphäre im Netz

Am 1. Dezember tritt ein Gesetz in Kraft, das den Umgang mit Datenanfragen im Internet vereinfachen und das digitale Erbe sichern soll. Kernpunkt ist die Idee, dass Nutzer auf ihrem Gerät künftig an einer zentralen Stelle über den Zugang zu ihren Informationen entscheiden können.


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