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Erleichterungen beim Pfändungsschutzkonto ab 1. Dezember

Schuldner bekommen etwas mehr finanziellen Spielraum auf ihrem P-Konto. Die neuen Regelungen umfassen auch höhere Freibeträge.

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Leipzig (dpa/sn). Verschuldete Verbraucher bekommen mehr Möglichkeiten, Geld auf ihrem so genannten Pfändungsschutzkonto (P-Konto) anzusparen. Das bietet Schuldnern die Chance, zumindest über einen Teil ihres Guthabens zu verfügen und am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen zu können. Zum 1. Dezember dieses Jahres treten umfangreiche Neuregelungen zum Pfändungsschutzkonto in Kraft – mit Erleichterungen für die Betroffenen, wie die Landesfachstelle Verbraucherinsolvenzberatung in Sachsen erläuterte.

Demnach ist von nun an auf dem P-Konto automatisch monatlich ein Grundfreibetrag von 1260 Euro vor der Pfändung geschützt. Dieser Sockelbetrag kann durch eine P-Konto-Bescheinigung erhöht werden, beispielsweise bei bestehenden Unterhaltspflichten oder einmaligen Sozialleistungen.

Erhöhter Freibetrag schafft mehr Spielraum

Neu ist zudem, dass ein erhöhter Freibetrag auch bei Nachzahlungen von Sozialleistungen, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Rente oder Arbeitseinkommen bescheinigt werden kann. Sollte die Nachzahlung von Rente oder Arbeitseinkommen über 500 Euro betragen, muss jedoch das Vollstreckungsgericht aufgesucht werden.

Wenn ein Kontoinhaber oder eine Kontoinhaberin das geschützte Guthaben aus dem monatlichen Freibetrag nicht komplett verbraucht, kann es nun drei Monate auf den nächsten Monat übertragen werden. Bisher war das nur für einen Monat möglich.

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