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Neue Pfändungsfreigrenzen: Was Schuldner wissen sollten

Wer Schulden hat, dem bleibt seit Anfang Juli mehr Geld zum Leben. Für wen welche Beträge gelten und was Rentner wissen sollten.

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Mann tippt auf Taschenrechner und prüft Rechnungen für die Steuer. Bild: IMAGO / Panthermedia / Andriy Popov

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Nach den letzten Auswertungen der Wirtschaftsauskunftei Creditreform waren in Deutschland etwa 2,94 Mio Haushalte mit 5,88 Mio Menschen überschuldet. Diese Daten stammen vom Frühjahr 2022. Positiv dabei: Die Zahl der überschuldeten Haushalte sank damit auf den niedrigsten Wert seit Beginn der Auswertungen im Jahr 2004. Angesichts der im Frühjahr 2022 erst beginnenden Energiepreisexplosion nimmt jedoch „die Überschuldungsgefährdung für viele Verbraucher in Deutschland derzeit drastisch zu und übersteigt das Risikopotenzial der letzten Jahre bei Weitem“, stellt Creditreform trotz der vorgelegten positiven Daten fest.

Von Überschuldung spricht die Creditreform, wenn jemand seine fälligen Zahlungsverpflichtungen auch in absehbarer Zeit nicht begleichen kann und ihm zur Deckung seines Lebensunterhaltes weder Vermögen noch Kreditmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Droht mir eine Pfändung, wenn ich Zahlungsverpflichtungen nicht bedienen kann?

Nicht unmittelbar. Aber wenn erst einmal Mahnungen kommen, wird die Sache zunehmend teurer. Am Ende kann eine Pfändung stehen. Reagieren Sie auf eine Mahnung nicht, so schalten viele Firmen, bei denen Sie Schulden haben, Inkasso-Firmen ein, um das Geld einzutreiben. Lohn oder Rente können erst gepfändet werden, wenn ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorliegt. 

Immerhin wurden zum 1. Juli 2023 die Pfändungsfreibeträge um gut fünf Prozent erhöht. Die Pfändungsfreigrenzen sorgen dafür, dass Schuldnern von ihrem laufenden Einkommen meist wenigstens das Existenzminimum bleibt.

Warum gibt es Pfändungsfreigrenzen?

Es geht nicht um eine Wohltat für Menschen in Not, sondern darum die Schuldner vor einer „Kahlpfändung“ zu schützen. Denn das würde zumindest auf Dauer auch den Gläubigern nicht nützen. Egal, ob es sich um Selbstständige, Gehaltsempfänger, Rentner oder Arbeitslose handelt: Wer Schulden hat, dem müssen die Gläubiger zumindest einen bestimmten Teil seines Geldes überlassen. Wie viel Schuldnern zum Lebensunterhalt verbleibt und wie viel als pfändbar gilt, wird nach den Tabellen zu Paragraph 850c der Zivilprozessordnung bestimmt.

Wie hoch sind die Pfändungsfreigrenzen 2023?

Die jeweilige Grenze hängt von der Höhe des Nettoeinkommens und der Zahl der Personen ab, für die der Betroffene unterhaltspflichtig ist. Nach der neuen Pfändungstabelle müssen beispielsweise einem Alleinstehenden im Regelfall monatlich mindestens 1409,99 Euro bleiben. Das sind 70 Euro mehr als die vorher geltenden 1339,99 Euro.



 

Das monatliche Nettoeinkommen ist unpfändbar*
bei Alleinstehendenbis 1.409,99 EUR
bei einer Unterhaltspflicht gegenüber
einer Personbis 1.939,99 EUR
2 Personenbis 2.229,99 EUR
3 Personenbis 2.519,99 EUR
4 Personenbis 2.819,99 EUR
5 und mehr Personenbis 3.109,99 EUR
* Der Teil des Nettoeinkommens, der über 4.298,81 Euro liegt, ist voll pfändbar.

Was gilt bei höheren Renten oder Erwerbseinkommen?

Alleinstehende dürfen 30 Prozent vom „überschüssigen“ Einkommen behalten. Wer für weitere Personen unterhaltspflichtig ist, darf mehr von seinem Einkommen behalten. 

  • Verheirateten ohne unterhaltspflichtige Kinder, bleibt die Hälfte des Einkommens, das über die Pfändungsfreigrenze hinausgeht. Das gilt in der Regel auch dann, wenn der Ehepartner eigenes Einkommen hat. 
  • Wenn noch zwei Kinder hinzukommen, sind es nur noch 30 Prozent. 
  • Bei vier und mehr Kindern sind es noch 10 Prozent, die abgegeben werden müssen.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient monatlich netto 2600 Euro. Er ist für seine Ehefrau und zwei Kinder unterhaltspflichtig. Deshalb muss er nur 30 Prozent des die Pfändungsfreigrenze übersteigenden Betrags an seine Gläubiger abführen.



 

 Nicht pfändbares übersteigendes Einkommen
Alleinstehende30 %
Verheiratet ohne unterhaltspflichtige Kinder50 %
ein Kind60 %
zwei Kinder70 %
drei Kinder80 %
vier und mehr Kinder90 %

Werden die neuen Freibeträge automatisch berücksichtigt?

Bei laufenden Pfändungsfällen in der Regel ja. Arbeitgeber und Sozialleistungsträger müssen die neuen Pfändungsfreibeträge automatisch anwenden. Besonders Arbeitnehmer in Kleinunternehmen, deren Lohn teilweise gepfändet wird, sollten jedoch ihre Lohnabrechnung im Juli genau überprüfen.

Auch die Rentenversicherung berücksichtigt automatisch und ohne Antrag die neuen Sätze. Dabei müssen die Pfändungstabellen korrekt angewendet werden. Die Versicherung muss allerdings dafür wissen, für wie viele Personen ein Retner unterhaltspflichtig ist. 

On ein Rentner oder eine Rentnerin verheiratet ist, weiß die Deutsche Rentenversicherung in erster Linie aus den Angaben im Rentenantrag. Denn hierin wird nach dem Familienstand gefragt. Hat ein Rentner erst während des Rentenbezugs geheiratet, dürfte die Rentenversicherung das in der Regel nicht wissen. 

Im Zweifelsfall sollten Sie  die Rentenversicherung rechtzeitig darüber informieren, dass in Ihrem Fall „unterhaltsberechtigte Personen“ zu berücksichtigen sind. Über Kinder unter 25 Jahren sollten Sie die Deutsche Rentenversicherung ohnehin in jedem Fall informieren, da Versicherten mit Kindern unter 25 beim Pflegeversicherungsbeitrag ein Rabatt gewährt wird.

Wann muss ich als Schuldner sonst noch aktiv werden?

Immer dann, wenn das Vollstreckungsgericht vor dem 1. Juli 2023 auf Antrag einen konkreten pfändungsfreien Betrag errechnet hat, der von den pfändungsfreien Standardwerten abweicht. Diese Beträge werden nicht automatisch angepasst. Dies gilt beispielsweise für Arbeitnehmer, die beantragt haben, dass ihnen von ihrem Einkommen mehr bleibt, weil sie wegen einer weiten Fahrt zur Arbeit hohe Werbungskosten haben. Sie müssen dann eine Anpassung der festgesetzten Beträge beantragen. Das gleiche gilt zum Beispiel auch dann, wenn Sie etwa eine besondere Diät einhalten müssen oder aus anderen Gründen unabwendbare Ausgaben haben.

Einen entsprechenden Antrag stellen Sie in der Regel formlos. Am besten gehen Sie zum örtlichen Amtsgericht und fragen dort nach der Rechtsantragstelle. In der Regel haben diese Stellen vormittags geöffnet. Deren Dienste können kostenlos in Anspruch genommen werden.

Tipp: Wie viel jeweils vom Nettoeinkommen pfändbar ist, lässt sich leicht selbst mit einem Online-Rechner von hartziv.org ermitteln.


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