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Das bringt die Elterngeldreform

Das Elterngeld gehört zu den wichtigsten staatlichen Familienleistungen. Nun wird es reformiert.

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Junges Elternpaar sitzt mit Baby auf dem Sofa.

© Nicht definiert

Berlin (dpa). Spitzenverdiener sollen künftig keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, dafür werden Eltern von Frühchen stärker gefördert und die Möglichkeiten für Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezugs ausgeweitet. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums vor, der am Mittwoch vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurde.

Mütter und Väter, die gemeinsam über ein Einkommen von mehr als 300.000 Euro verfügen, bekommen den Plänen zufolge künftig kein Elterngeld mehr. Bisher liegt die Grenze bei 500.000 Euro. Für Alleinerziehende bleibt sie bei 250.000 Euro. Die neue Regelung für Paare betreffe Spitzenverdiener, die 0,4 Prozent der Elterngeldbezieher ausmachten, hieß es vom Ministerium. „Für sie ist die eigenständige Vorsorge für den Zeitraum der Elternzeit auch ohne Elterngeld möglich.“

Ein Monat länger für Frühchen-Eltern

Für Kinder, die sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher auf die Welt kommen, sollen Eltern künftig einen zusätzlichen Monat Elterngeld erhalten. Mit dem sogenannten Frühchenmonat solle den Betroffenen in einer herausfordernden Situation mehr Zeit gegeben werden. Es geht dabei demnach um rund 17.000 Kinder im Jahr.

Flexiblere Regelung bei Rückkehr in Teilzeit

Geplant ist außerdem, dass Mütter oder Väter, die Elterngeld beziehen, aber schon wieder in Teilzeit zurück im Job sind, in Zukunft 32 Stunden statt wie bisher 30 Stunden pro Woche arbeiten dürfen, ohne ihren Elterngeldanspruch zu verlieren. So wird beispielsweise eine Vier-Tage-Woche möglich.

Zudem soll es flexiblere Regelungen beim sogenannten Partnerschaftsbonus geben – eine Zusatzleistung wenn beide Elternteile in Teilzeit arbeiten. Damit sollen mehr Väter ermutigt werden, sich an der Kinderbetreuung zu beteiligen.

Die Neuregelungen sollen im kommenden Jahr in Kraft treten, müssen aber noch durch Bundestag und Bundesrat.

Höhe und Bezugsdauer von Elterngeld

Elterngeld bekommen Mütter und Väter, wenn sie nach der Geburt des Kindes nicht oder vorerst nur wenig arbeiten. Der Staat unterstützt das mit mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro im Monat – abhängig vom Netto-Verdienst vor der Geburt des Kindes.

Eingeführt wurde die Leistung 2007 auch wegen der niedrigen Geburtenzahlen in Deutschland. Das Elterngeld wird maximal 14 Monate lang gezahlt, wenn sich beide Elternteile an der Betreuung beteiligen. Die Zahlungsdauer kann auch weiter gestreckt werden (ElterngeldPlus). Dafür sind die monatlichen Zahlungen dann kleiner.

Lob und Kritik für die Elterngeldreform

Das Elterngeld sei die bekannteste und beliebteste Familienleistung in Deutschland, sagte Familienministerin Franziska Giffey (SPD) am Mittwoch. Pro Jahr profitierten rund zwei Millionen Eltern davon. Die Ausgaben lägen jährlich bei rund sieben Milliarden Euro.

Für die geplanten Neuregelungen gibt es Lob und Kritik. Die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Elke Hannack, sprach von einem wichtigen Schritt, der Frauen und Männern die partnerschaftliche Arbeitsteilung in Haushalt und Familie erleichtere.

Der familienpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Grigorios Aggelidis, kritisierte den Frühchen-Monat als „willkürlich und familienfeindlich“. Er forderte, den Elterngeldbezug um die Zeitspanne zwischen tatsächlicher Geburt und dem errechneten Geburtstermin zu verlängern. Die familienpolitische Sprecherin der Linksfraktion Katrin Werner sagte, die Elterngeldreform greife viel zu kurz. Familien mit geringem oder ohne Einkommen müssten stärker unterstützt werden. „Es ist notwendig, den Mindestbetrag von derzeit 300 Euro anzuheben.“

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