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Einbruch: Was zahlt die Versicherung?

In der dunklen Jahreszeit steigt die Gefahr von Einbrüchen in Haus und Wohnung. Der Bund der Versicherten (BdV) erklärt, wie eine Hausratversicherung mögliche Folgen abfedern kann.

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Neues Wohngebiet bei Sonnenuntergang. Bild: IMAGO / blickwinkel

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Nach Einbruch der Dämmerung kommen Einbrecher besonders häufig – im Herbst und im Winter haben sie noch länger Zeit für ihre Beutezüge.

Hamburg (bpb.) Seit Jahren steigt die Zahl der Einbrüche in Deutschland. 2025 erfasste die Polizeiliche Kriminalstatistik insgesamt 82.920 Wohnungseinbruchdiebstähle und damit 4.484 mehr als im Vorjahr. Die frühe Dämmerung erleichtert es Einbrechern, unbemerkt in Häuser und Wohnungen einzudringen. Abgeschlossene Türen und gesicherte Fenster bilden die Grundlage, um einen Einbruch zu verhindern; Licht und aufmerksame Nachbarn verbessern die Abschreckung. Doch ein absoluter Schutz ist kaum möglich, so dass man sich auf mögliche Konsequenzen frühzeitig vorbereiten sollte. „Die Hausratversicherung schützt gegen die Folgen eines Einbruchdiebstahls. Sie sichert den kompletten Hausrat zum Wiederbeschaffungswert ab“, sagt Bianca Boss, Vorständin im Bund der Versicherten (BdV).

Versicherung zahlt Wiederbeschaffungspreis

Kommen Hausratgegenstände durch einen Einbruchdiebstahl abhanden, zahlt der Versicherer den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. Der versicherte Hausrat umfasst unter anderem Möbel und andere Einrichtungsgegenstände, Elektro-, Sport- und Freizeitgeräte, Kleidung und Küchenutensilien sowie Schmuck und Bargeld. „Für Bargeld und Wertsachen bestehen vertraglich vereinbarte Entschädigungsgrenzen“, sagt Boss. Im Fall von Vandalismus beim Einbruch kommt die Hausratversicherung meist auch für die Beseitigung der Schäden auf. Hier zählt das Kleingedruckte: Ob und wie viel die Versicherung zahlt, hängt von den genauen Bedingungen ab.

Polizei muss Schaden bestätigen

Wer einen Einbruchschaden bemerkt, sollte sofort die Polizei zu informieren. Das ist auch für die Versicherungsleistung entscheidend, denn keine Hausratversicherung wird einen Einbruchschaden ersetzen, der nicht durch die Polizei bestätigt wurde. Zudem ist es wichtig, den Einbruch umgehend dem Versicherer zu melden und das weitere Vorgehen mit ihm abzustimmen. „Die Schadenstelle muss beispielsweise unverändert bleiben, bis der Versicherer sie freigibt“, sagt Verbraucherschützerin Boss. Auch der sogenannten Stehlgutliste kommt eine entscheidende Rolle zu. Dieses Verzeichnis aller gestohlenen Dinge benötigen Polizei und Versicherer. Es ist ratsam, den eigenen Besitz regelmäßig aufzulisten, Fotos oder Videos von ihm zu machen und Rechnungen aufzubewahren. Das erleichtert im Schadenfall das Erstellen einer Stehlgutliste. Außerdem sollten Verbraucherinnen und Verbraucher regelmäßig prüfen, ob die vereinbarte Versicherungssumme der Hausratversicherung zum Wiederbeschaffungswert des Hausrats passt. „Wer etwas Teures anschafft oder etwas Wertvolles verkauft, sollte die Versicherungssumme anpassen. Und ganz wichtig: Immer mit dem Neupreis rechnen“, sagt Boss.

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