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Einmalzahlung, Preisbremse, Sparanreiz: die Vorschläge der Kommission

Private Gaskunden und kleine Firmen sollen schnell deutlich entlastet werden. Wie die Entlastung genau funktionieren soll.

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Gruppe von Menschen stehen um einen Tisch mit Finanzcharts, Taschenrechner, Laptop, Smartphone und Stift.

© Nicht definiert

Berlin (dpa). Vielen Gaskunden flattern bereits Briefe über horrende Preiserhöhungen ins Haus. Die Bundesregierung will gegensteuern, damit Haushalte und Unternehmen nicht überfordert werden. Eine von der Regierung eingesetzte Expertenkommission legte am Montag Vorschläge mit einem Entlastungsvolumen von rund 90 Milliarden Euro vor. Das Ziel: „Sicher durch den Winter“. Die Bundesregierung verspricht eine zügige Umsetzung.

Was sind Kernpunkte des Vorschlags?

Um private Gaskunden und kleine Firmen schnell zu entlasten, sollen sie im Dezember eine Einmalzahlung erhalten. Von Januar an soll es eine Preisbremse für Industrieunternehmen geben, möglichst ab März, sonst ab April für private Haushalte und kleine Unternehmen. Zugleich aber sollen Sparanreize erhalten bleiben. Wegen ausbleibender russischer Gaslieferungen droht im Winter Gasmangel. Die Versorgungssicherheit sei gefährdet, so dass massiv Erdgas eingespart werden müsse, heißt es im Bericht.

Wie soll die Einmalzahlung funktionieren?

Um „extreme“ Belastungen von Gas- und Fernwärmekunden abzufangen, sollen private Haushalte und kleine Firmen als Gaskunden im Dezember eine Einmalzahlung bekommen – und zwar auf Basis des Verbrauchs, welcher der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde. Das soll diejenigen betreffen, die direkt Kunden bei einem Versorger sind.

Man habe bewusst einen Bezugspunkt in der Vergangenheit gewählt, damit Verbraucher ihren Konsum nun nicht hochtreiben, um mehr Unterstützung zu erhalten, erklärte dazu die „Wirtschaftsweise“ und Co-Vorsitzende der Kommission, Veronika Grimm.

„Diese Einmalzahlung dient als finanzielle Brücke bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse“, steht im Bericht.

Der Staat soll die Abschläge übernehmen, die Versorger sollen das Geld erstattet bekommen. Bei zentral beheizten Mietshäusern soll die Gutschrift vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden, im Zuge der Nebenkostenabrechnung. Teilweise seien Abschläge für Mieter noch gar nicht gestiegen, der Vermieter erfahre aber schon höhere Gaspreise. Die Zahlung solle „Liquiditätsprobleme“ von Vermietern adressieren.

Wie soll die Preisbremse für private Verbraucher aussehen?

Private Verbraucher und Unternehmen müssten weiter mit deutlich steigenden Gas- und Fernwärmepreisen rechnen, heißt es. Deswegen soll es nun staatliche Zuschüsse für private Haushalte und kleine Firmen geben. Die kompletten Preissteigerungen sollten aber nicht abgefedert werden, wie die Kommission klar machte. Industriepräsident Siegfried Russwurm als Co-Vorsitzender sprach von einem „new normal“, dieses werde deutlich über dem Preisniveau vor dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, aber auch deutlich unter den aktuellen Preisen liegen.

Es soll weiter Anreize zum Sparen geben, sprich: Wer im Winter weniger heizt, zahlt weniger. Die Kommission hält es für erforderlich, dass in Deutschland mindestens 20 Prozent Gas eingespart wird.

Konkret soll es ein Grundkontingent von 12 Cent pro Kilowattstunde geben – und zwar für 80 Prozent des Verbrauchs, der der Abschlagszahlung aus dem September 2022 zugrunde gelegt wurde. Oberhalb dieser Verbrauchsmenge soll der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis gelten, es könnte also für diesen Rest je nach Vertrag sehr teuer werden.

Die Gas- und Wärmepreisbremse sollte laut Kommission zum 1. März 2023 kommen, spätestens zum April, und sie sollte frühestens Ende April 2024 enden. Es soll eine Obergrenze für den subventionierten Grundverbrauch von Haushalten geben. Für Fernwärmekunden soll es einen fixen Preis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde für ein Grundkontingent von 80 Prozent geben.

Für wen soll es Härtefall-Regelungen geben?

Von Anfang Januar bis Ende Februar soll es Hilfsfonds zum Schutz von Mietern und Eigentümern geben, wie die Kommission schreibt.

Zum einen soll es eine zinslosen Liquiditätshilfe für die Vermieter und Wohnungsunternehmen geben, die für Ihre Mieter bei extremen Preissteigerungen für Gas und Fernwärme in Vorleistung gehen wollen – sowie zum anderen für Mieter, die trotz der Entlastungen durch die steigenden Kosten weiterhin finanziell stark überfordert sind.

Der Hilfsfonds soll auch gelten für Mieter und Eigentümer, die schon länger von Preissteigerungen betroffen sind. Diese Hilfen sollen so lange bestehen, bis die von der Bundesregierung geplante Ausweitung des Wohngelds wirkt. Einen Hilfsfonds schlägt die Kommission auch für soziale Dienstleister wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen vor.

Auch für die Industrie sind Härtefall-Regelungen im Bericht der Kommission vorgesehen, genannt werden Liquiditätshilfen, Bürgschaften, Zuschüsse und Kredite.

Wie geht es nun weiter?

Nun ist die Bundesregierung dran. Offen ist, ob sie den Vorschlag eins zu eins übernimmt. Grünen-Chef Omid Nouripour hat angedeutet, dass die Ampel-Koalition noch in dieser Woche Konsequenzen aus dem Vorschlag der Expertenkommission zur Gaspreisbremse ziehen will.

Auch die EU-Kommission dürfte aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ein wichtiges Wort mitreden. Die Experten-Kommission selbst arbeitet weiter an einem Abschlussbericht, unter anderem sollen noch offene Fragen geklärt werden. Daneben geht es auch darum, Optionen zur Abfederung der Preisentwicklung auf europäischer Ebene zu prüfen. Die endgültigen Arbeitsergebnisse sollen bis Ende des Monats vorliegen.

Daneben hat die Kommission die Bundesregierung aufgefordert, wichtige Punkte zu klären. Der beste Entlastungs-Mechanismus wäre es, private Haushalte und Unternehmen durch „sozial-differenzierte Direktzahlungen“ zu entlasten, wie es im Bericht heißt. Ein solches Vorgehen sei aber derzeit nicht möglich, da es keine entsprechende staatliche Infrastruktur gebe. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sollten so schnell wie möglich geschaffen und umgesetzt werden.

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