Berlin/Brüssel (dpa). Auch die Strompreise steigen stark. Die Bundesregierung plant daher Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger. Doch wie soll das gehen? Ein Überblick.
Wie entsteht der Strompreis überhaupt?
Derzeit wird der Strompreis in Europa vor allem von teuren Gaskraftwerken bestimmt, die zur Stromproduktion genutzt werden. Da der Gaspreis vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine stark gestiegen ist, ist auch Strom teurer geworden. Das liegt daran, dass sich der Strompreis nach der teuersten Energiequelle richtet, die zur Produktion benötigt wird. Ist die Nachfrage niedrig, reicht günstiger Strom etwa aus Wind, Sonne oder Atomkraft.
Derzeit müssen aber teure Gaskraftwerke eingeschaltet werden, um die hohe Nachfrage zu decken. Andere Energiefirmen, die billiger Strom produzieren, machen große Gewinne, weil sie ihren Strom auch zu dem höheren Preis verkaufen können. Ein Teil dieser „Zufallsgewinne“ soll abgeschöpft und für die Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher genutzt werden.
Der Preis, den Verbraucher dann tatsächlich für Strom zahlen, setzt sich aus dem Preis im Großhandel zusammen sowie verschiedenen Umlagen und Netzentgelten. Es macht auch einen Unterschied, ob man etwa langfristige Verträge zu einem festen Preis abgeschlossen hat.
Wie genau soll die Entlastung beim Strompreis aussehen?
Privathaushalte sowie kleinere Unternehmen sollen mit Hilfe dieser abgeschöpften „Zufallsgewinne“ die Strommenge für einen „Basisverbrauch“ zu einem vergünstigten Preis erhalten. Für diese Strommenge gilt die sogenannte Strompreisbremse.
Laut einer von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) veröffentlichten Beispielrechnung könnte der Basisverbrauch bei 75 Prozent des Durchschnittsverbrauchs liegen. Der Strompreisdeckel für diese Menge könnte laut der Rechnung bei 30 Cent je Kilowattstunde liegen. Bezuschusst werden sollen auch die Netzgebühren. Familien mit Kindern könnten so laut der vorläufigen Beispielberechnung um über 300 Euro im Jahr entlastet werden.
Ob die neue Strompreisbremse für alle Haushalte gelten soll oder nur für jene mit geringem Einkommen, ließ das Bundeswirtschaftsministerium am Montag aber offen.
Was hat der Plan der Koalition mit den Maßnahmen der EU-Kommission gegen hohe Strompreise zu tun?
Bei der Abschöpfung von übermäßigen Gewinnen setzt die Bundesregierung auf europäische Maßnahmen. Die EU-Kommission hatte in einem Entwurf vorgeschlagen, eine Obergrenze für den Erlös von Unternehmen einzuführen, die Strom aus billigeren Quellen als Gas herstellen – wie Wind, Sonne, Atomkraft oder Kohle. Was über diesen Maximalpreis hinausgeht, soll vom Staat abgeschöpft und an Verbraucher umverteilt werden – ähnlich wie bei einer Übergewinnsteuer.
Die Energieminister werden sich mit den Vorschlägen bei einem Sondertreffen am Freitag beschäftigen. Einigen sie sich darauf, könnte die Kommission die Maßnahme kurzfristig in Gesetzesform umsetzen. Wenn es auf EU-Ebene nicht schnell genug geht, will die Bundesregierung eine solche Erlösobergrenze selbst umsetzen. Bis wann genau, ist offen.
