Düsseldorf (dpa/tmn). Läuft Ihre Preisgarantie bei Strom oder Gas aus? Und die neuen Verbrauchspreise Ihres Sondervertrags sind sogar teurer als die Grundversorgung? Viele Verbraucherinnen und Verbraucher dürften sich angesichts der steigenden Energiekosten fragen, was sie nun tun sollen. Udo Sieverding, Bereichsleiter Energie bei der Verbraucherzentrale NRW, gibt Antworten.
Dauerhaft ist aber auch in der Grundversorgung davon auszugehen, dass die Preise weiter anziehen und sich dem Niveau der teuren Sonderverträge angleichen.
Der Vertrag kann dann zu dem Zeitpunkt beendet werden, an dem die Preiserhöhung in Kraft tritt. Steigen die Preise also etwa zum 1. November, können Betroffene bis zum 31. Oktober kündigen. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Kündigung dann aber auch beim Versorger eingegangen sein.
