Ihre-Vorsorge Logo

Solar-Aufschlag ab 2029? Elf Verbände schlagen Alarm

Die geplante Netzentgeltreform könnte bis zu 165 Euro Aufschlag jährlich für Haushalte mit Solaranlage bedeuten, sagen Verbände. Sie appellieren an die Netzagentur, auf die Einführung zu verzichten.

Artikel vorlesen

Lesezeit

3 Minuten

Veröffentlicht

Dorf in der fränkischen Schweiz mit Solaranlagen auf den Dächern. Bild: IMAGO / Harry Koerber

© Nicht definiert

Berlin (dpa). Haushalte mit einer größeren Solaranlage sollen ab 2029 einen höheren Grundpreis fürs Stromnetz zahlen: Gegen diese Pläne der Bundesnetzagentur haben sich jetzt elf Verbände aus der Energie-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie dem Handwerk ausgesprochen. Dies bedeute erhebliche Nachteile für den Ausbau der Solarenergie, heißt es in einem gemeinsamen Appell, der der Deutschen Presse-Agentur dpa vorab vorlag.

Die Verbände wollen erreichen, dass dieser sogenannte Prosumer-Aufschlag nicht erhoben wird. Er könnte die Wirtschaftlichkeit bestehender und neuer Solaranlagen erheblich verschlechtern und den Solarausbau deutlich ausbremsen, heißt es. Der Begriff Prosumer ist eine Neubildung aus den englischen Begriffen „producer“ (Produzent) und „consumer“ (Konsument) und meint Stromerzeuger, die einen Teil ihres Stroms auch selbst verbrauchen. Von der Neuregelung ausgenommen werden sollen Haushalte, die nur eine Steckersolaranlage, auch Balkonkraftwerk genannt, betreiben.

Verbände: Netzentgelte an tatsächlicher Beanspruchung orientieren

„Wer in eine eigene Solaranlage oder einen Batteriespeicher investiert, darf dafür nicht mit zusätzlichen Gebühren bestraft werden“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, Carsten Körnig. „Netzentgelte sollten sich daran orientieren, wie stark das Stromnetz tatsächlich beansprucht wird – und nicht daran, ob jemand Solarstrom auf dem eigenen Dach erzeugt.“ 

Die Verbände verweisen in diesem Zusammenhang auf ein Rechtsgutachten, das vom Bundesverband Solarwirtschaft in Auftrag gegeben worden war. Demnach verstößt die geplante Regelung unter anderem gegen europarechtliche Vorgaben zur verursachungsgerechten Netzfinanzierung.

„Die zusätzlichen Kosten für diese Verbraucher werden lokal unterschiedlich sein und voraussichtlich unter 100 Euro im Jahr betragen“, hatte die Netzagentur im Mai mitgeteilt. Nach Angaben der Verbände kann der Aufschlag bis zu 165 Euro im Jahr betragen.

Aufschlag soll auch bei bestehenden Anlagen fällig werden

Der Aufschlag soll nach Angaben der Verbände unabhängig davon anfallen, wie viel selbst erzeugter Strom tatsächlich verbraucht wird, und wie viel Netzkapazität beansprucht wird. Auch bestehende PV-Anlagen sollen erfasst werden. Die Behörde will die neuen Regeln der „Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom“ (AgNes) noch in diesem Jahr festlegen. Ab 2029 soll die Reform dann gelten.

Mit der Neuregelung sollen die Prosumer stärker an der Netzfinanzierung beteiligt werden, „da sie sich auf eine jederzeitige Versorgung aus dem Netz verlassen können“, begründete die Bundesnetzagentur ihre Pläne. Bei der Agnes-Reform sind noch zahlreiche andere Neuregelungen geplant.

Verbände halten Aufschläge für finanzielle Hürden 

Anstelle der Prosumer-Aufschläge fordern die Verbände eine „faire und verursachungsgerechte Verteilung“ der Netzkosten. Sollte eine zusätzliche Beteiligung von Solaranlagenbetreibern erforderlich sein, müsse sich diese an der tatsächlich vereinbarten Einspeisekapazität orientieren. Bestehende Solaranlagen sollten zudem Bestandsschutz genießen.

„Deutschland braucht mehr Solardächer, Batteriespeicher und eine intelligente Nutzung der Stromnetze – keine neuen finanziellen Hürden für die Modernisierung unserer Energieversorgung im Strom-, Wärme- und Mobilitätsbereich“, so Körnig.


Weitere Artikel

Time
4 Minuten

Der Gesundheitsminister versichert: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für die Krankenkassen bleibt stabil. Doch was heißt das für die Beitragszahlenden?

Time
2 Minuten

Bei bestehenden Gas- und Ölheizungen soll es in den kommenden Jahren einen schrittweise steigenden Anteil von klimaneutralem Brennstoff geben. Aber die Pläne sind umstritten.

Time
6 Minuten

Die Erbschaftsteuer muss reformiert werden – da ist sich die schwarz-rote Koalition einig. Um das „Wie“ wird noch gerungen. Zunächst wartet man gespannt auf einen Richterspruch aus Karlsruhe.

Time
5 Minuten

Stirbt ein Angehöriger, müssen sich Hinterbliebene um viele bürokratische, behördliche und organisatorische Dinge kümmern, oft zusätzlich zur Trauer. Mit dieser Checkliste behält man den Überblick.

Time
4 Minuten

Das Bundesverfassungsgericht will sich zwei Tage lang intensiv mit der Erbschaftsteuer beschäftigen. Am ersten Tag geht es um eine Klage aus Bayern und die Frage: Müsste die Steuer Ländersache sein?

Time
2 Minuten

Wer seine Heizung im Oktober noch auslässt, kann im Einfamilienhaus laut Verivox bis zu 246 Euro sparen. Doch ab welchen Temperaturen wird es kritisch für Haus und Gesundheit?

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026