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Tod eines Angehörigen: Was Hinterbliebene nun regeln müssen

Stirbt ein Angehöriger, müssen sich Hinterbliebene um viele bürokratische, behördliche und organisatorische Dinge kümmern, oft zusätzlich zur Trauer. Mit dieser Checkliste behält man den Überblick.

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Trauergebinde aus weißen Blumen auf einem frischen Grab. Bild: IMAGO / Frank Sorge

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Königswinter (dpa/tmn). Der Tod gehört zwar zum Leben dazu. Trotzdem sind Angehörige oft nicht auf das vorbereitet, was es an Formalitäten mit sich bringt, wenn eine nahestehende Person stirbt. Um all die organisatorischen Erledigungen in der Zeit der Trauer zu schaffen, erleichtert es vieles, wenn man Prioritäten setzt und nach und nach vorgeht. 

„Wer sich dazu allein nicht imstande fühlt, sollte Verwandte oder gute Freunde um Unterstützung bitten“, rät Alexander Helbach von Aeternitas, einer Verbraucherinitiative zur Bestattungskultur. Er und andere Experten raten zu folgender Reihenfolge:

1. Arzt rufen

Stirbt ein Mensch nicht im Krankenhaus oder in einem Pflegeheim, müssen die Angehörigen einen Arzt rufen, der einen Totenschein ausstellt. Das kann der Hausarzt sein oder außerhalb der Sprechzeiten der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117. Die Leichenschau sowie das Ausstellen des Totenscheins kosten Alexander Helbach zufolge etwa zwischen 100 und 300 Euro. „Der Schein wird benötigt, um die Sterbeurkunde im Standesamt zu beantragen“, erklärt Pia Neerfeld vom Bundesverband Deutscher Bestatter.

Im Fall eines natürlichen Todes kann der Leichnam in aller Regel bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben, damit man sich in Ruhe verabschieden kann. In einigen Bundesländern ist das sogar noch länger möglich.

2. Nahe Angehörige und enge Freunde informieren, Bestattungsunternehmen kontaktieren

Im Austausch mit Familienangehörigen kann man besprechen, wie der Ablauf der Beerdigung sein soll und wer sich in den nächsten Tagen worum kümmert. „Beim Tod eines nahen Angehörigen können Beschäftigte häufig ein bis zwei Tage Sonderurlaub beantragen“, sagt Pia Neerfeld. Ein Anspruch auf eine feste Zahl bezahlter freier Tage besteht jedoch nicht.

Manche haben Menschen zu Lebzeiten bereits einen Vorvertrag mit einem Bestattungsunternehmen abgeschlossen. „Dazu sollte ich auf jeden Fall die Unterlagen des Verstorbenen sichten“, so Alexander Helbach. Gleiches gilt für Willenserklärungen zum Beisetzungsort, zum Ablauf der Trauerfeier oder auch zu gewünschten Organspenden.

Wurde noch kein Vorvertrag mit einem Bestattungsunternehmen abgeschlossen, empfiehlt Peter Scheffler vom Naturbestattungsunternehmen Friedwald, verschiedene Angebote von Bestattern einzuholen und Preise zu vergleichen. „Bei den Kostenvoranschlägen sollten Sie auf eine detaillierte Auflistung sämtlicher Einzelleistungen achten“, sagt Scheffler. Dazu gehören: die Überführung des Körpers, der Sarg, gegebenenfalls die Kremation und die Urne sowie die Beisetzung und die Grabstelle.

3. Sterbeurkunde beantragen

Um einen Toten offiziell beim zuständigen Standesamt abzumelden, gilt eine Frist von drei Werktagen. „Die Angehörigen können die Ausstellung der Sterbeurkunde selbst beantragen. In der Regel übernimmt das jedoch die Bestatterin oder der Bestatter“, sagt Pia Neerfeld. 

Folgende Dokumente müssen dafür vorgelegt werden: der Totenschein, die Geburtsurkunde sowie der Personalausweis des Verstorbenen. War der Verstorbene verheiratet, braucht es zusätzlich die Heiratsurkunde. Ist der Ehepartner bereits verstorben, muss auch dessen Sterbeurkunde vorgelegt werden. 

Bei geschiedenen Verstorbenen braucht es zusätzlich das Scheidungsurteil mit Rechtsvermerk. „Um etwa Verträge des Verstorbenen zu kündigen, braucht man später manchmal auch Originaldokumente, deshalb gibt man am besten gleich mehrere Ausführungen der Sterbeurkunde in Auftrag“, empfiehlt Alexander Helbach.

4. Versicherungen informieren

Hatte der Verstorbene eine Lebens- oder Sterbegeldversicherung oder eine Unfallversicherung, muss diese in der Regel innerhalb kürzester Zeit nach dem Tod informiert werden – andernfalls erlischt der Anspruch auf Leistungen. Die genauen Fristen stehen in den Vertragsbedingungen. 

Ebenfalls zu benachrichtigen sind die gesetzliche oder private Krankenversicherung sowie die gesetzliche Rentenversicherung. Verwitwete Partner beantragen hier die Hinterbliebenenrente. Weitere Versicherungen wie Haftpflicht-, Hausrat- oder Rechtsschutzversicherung werden gekündigt.

5. Testament abgeben

Wird vom Verstorbenen ein handschriftliches Testament gefunden, muss dieses rasch beim zuständigen Nachlassgericht, also dem Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen, abgegeben werden – am sichersten ist das auf persönlichem Weg.

Beim Nachlassgericht können Erben auch einen Erbschein beantragen. „Dieser weist ihre Erbenstellung nach und ist gegenüber Banken und Grundbuchamt erforderlich“, sagt Pia Neerfeld. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag einschließlich der gerichtlichen Eröffnungsniederschrift vor, ist häufig kein Erbschein notwendig. Dadurch lassen sich hier Kosten sparen.

6. Haus oder Wohnung versorgen

Lebte der Verstorbene allein, sind gegebenenfalls Haustiere oder Pflanzen zu versorgen. Der Kühlschrank muss geleert, der Vermieter informiert sowie im Eigenheim Strom, Gas und Wasser abgestellt werden. „Hierzu wird der jeweilige Anbieter kontaktiert“, sagt Pia Neerfeld. In einigen Fällen braucht man dazu eine Kopie der Sterbeurkunde, manchmal auch das Original.

7. Mitgliedschaften und Abonnements kündigen

„Um einen Überblick über die laufenden Kosten zu erhalten, sichtet man am besten die Kontoauszüge“, sagt Alexander Helbach. Liegt eine Bankvollmacht vor (diese kann auch Teil einer Vorsorgevollmacht sein), kann die bevollmächtige Person das Konto einsehen, andernfalls braucht es dazu einen Erbschein. Bei der Kündigung von Mietverträgen sind in der Regel Fristen einzuhalten, die es jedoch auch braucht, um eine Wohnung leerzuräumen.

8. Digitalen Nachlass regeln

Profile auf Social-Media-Accounts wie Instagram, Youtube oder Facebook bestehen mit allen persönlichen Daten, Fotos und Videos fort. Löschen können Angehörige diese nur dann selbst, wenn ihnen die Zugangsdaten bekannt sind. Deshalb rät der Bundesverband der Verbraucherzentralen, rechtzeitig zu Lebzeiten eine Übersicht über Online-Konten inklusive Zugangsdaten zu erstellen und eine Vertrauensperson einzuweihen, wo sich diese befindet. 

Häufig ist für die Authentifizierung zusätzlich ein Zugriff auf das Smartphone nötig, auch dieses Passwort sollte man irgendwo hinterlegen, genauso wie den Zugriff zu anderen elektronischen Geräten wie Laptops oder Tablets. Fehlen die Zugangsdaten zu den Social-Media-Accounts, kann man versuchen, den Anbieter unter Zusendung einer Sterbeurkunde-Kopie zu informieren.

9. Dokumente sortieren

Alexander Helbach empfiehlt, einen eigenen Ordner zum Todesfall anzulegen. Darin werden wichtige Dokumente wie die Sterbeurkunde, die Urkunde über das Grabnutzungsrecht, der Name des Nutzungsrechtsinhabers, die Erklärung über den Nachfolger der Nutzungsberechtigung, mögliche Verträge über die Grabgestaltung und -pflege, Rechnungen sowie Gebührenbescheide abgelegt.

10. Steuererklärung machen

Oft müssen Hinterbliebene auch noch eine letzte Steuererklärung für den Verstorbenen machen. Der Stiftung Warentest zufolge hat man dazu bis zum 31. Juli des Jahres, das auf das Todesjahr folgt, Zeit. Das lohnt sich laut der Verbraucherschützer häufig finanziell – weshalb auch eine freiwillige Abgabe sinnvoll sein kann.


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