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Stromnetz: Höherer Grundpreis für PV-Anlagen geplant

Wer eine eigene Solaranlage betreibt, muss ab 2029 mit höheren Netzkosten rechnen. Reine Balkonkraftwerke bleiben aber unbehelligt.

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Arbeiter installiert Solarmodule auf Dach mit Fenster. Bild: IMAGO / Cavan Images / MITO images

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Bonn (dpa). Für die Nutzung der Stromnetze sollen Haushalte mit einer eigenen Erzeugungsanlage künftig einen höheren Grundpreis bezahlen. Dies plant die Bundesnetzagentur bei der anstehenden Reform der sogenannten Netzentgeltsystematik Strom, wie die Behörde in Bonn mitteilte. „Die zusätzlichen Kosten für diese Verbraucher werden lokal unterschiedlich sein und voraussichtlich unter 100 Euro im Jahr betragen“, so die Netzagentur. Die Reform soll ab 2029 gelten.

„Steckersolaranlagen" bleiben ausgenommen

Die Neuregelung würde etwa Besitzer von Photovoltaik-Anlagen betreffen – mit einer Einschränkung: Wer nur ein Balkonkraftwerk betreibt, auch Steckersolaranlage genannt, soll diesen erhöhten Grundpreis nicht bezahlen.

Mit dem höheren Grundpreis würden sich die sogenannten Prosumenten stärker an der Netzfinanzierung beteiligen, hieß es. Der Begriff „Prosument“ ist ein Kofferwort aus „Produzent“ und „Konsument“. 

Prosumenten stärker an der Netzfinanzierung zu beteiligen sei „sachgerecht, da sie sich auf eine jederzeitige Versorgung aus dem Netz verlassen können“, erklärte die Bundesnetzagentur. Nähere Einzelheiten zu den Plänen teilte die Behörde noch nicht mit.

Neuregelungen für Verbraucher und Erzeuger

Es sind zahlreiche Neuregelungen bei den Netzentgelten geplant. Sie betreffen alle Stromverbraucher und erstmals auch Stromerzeuger. Sie sind nötig, weil die bisherigen Regelungen Ende 2028 auslaufen. Mit einer neuen Systematik wolle man die Kosteneffizienz stärken und eine faire Verteilung der Belastungen erreichen, sagte Behördenpräsident Klaus Müller laut einer Mitteilung. „Unsere Ziele: Kosten da veranschlagen, wo sie entstehen. Knappe Kapazitäten mit einem Preis versehen. Engpassmanagementkosten vermeiden. Flexibilität unterstützen und den Netzausbau dämpfen.“

Für die rund 40 Millionen Haushaltskunden werde sich systematisch nicht viel ändern, betonte die Behörde weiter. „Ihr Netzentgelt besteht weiterhin aus einem Grundpreis in Euro pro Jahr und einem Arbeitspreis in Cent je Kilowattstunde“, hieß es. Künftig solle es aber verbindliche Vorgaben für die Grundpreise geben.

Jährlich 37 Milliarden Euro Stromnetz-Kosten

Die Netzgebühren machen für Haushalte ein gutes Drittel des Strompreises aus. Mit dem Geld werden Betrieb, Wartung, Erneuerung und Ausbau des Stromnetzes finanziert. Jährlich kommen laut Netzagentur insgesamt rund 37 Milliarden Euro zusammen. Um das Stromnetz in Deutschland kümmern sich vier Übertragungsnetzbetreiber und weitere rund 860 Verteilnetzbetreiber.

Neue „Agnes" soll Ende 2026 stehen

In der Branche wird die Reform kurz „Agnes“ genannt, was für „Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom“ steht. Bis zur Jahresmitte will die Bundesnetzagentur nun einen ausgearbeiteten Entwurf vorlegen, der dann ausführlich von allen Beteiligten diskutiert wird. Die daraufhin überarbeitete, endgültige Fassung will die Behörde Ende 2026 festlegen, also zwei Jahre vor Inkrafttreten der neuen Regeln.

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