Berlin (dpa). Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat bei anhaltend hoher Inflation zusätzliche Entlastungen für die Bürger in Aussicht gestellt. „Klar ist, wenn wir langfristig ein sehr hohes Preisniveau behalten, werden wir neue Antworten finden“, sagte Heil der „Rheinischen Post“. Die Ampel-Koalition habe schnell ein Entlastungspaket im Umfang von 30 Milliarden Euro beschlossen, um Bürgerinnen und Bürgern gezielt zu helfen und soziale Härten abzufedern. „Wenn etwa die Preissteigerungen langfristig andauern, müssen wir dauerhafte Entlastungen organisieren“, sagte der Minister.
„Gezielt Menschen mit normalen und geringen Einkommen unterstützen“
Konkret plädierte Heil für ein „sozial gestaffeltes Klimageld“ als Ausgleich für steigende CO2-Preise. Zu einer Senkung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel äußerte er sich eher zurückhaltend. „Bei allem, was wir tun, müssen wir auch dafür sorgen, dass Entlastungen auch tatsächlich ankommen, und zwar bei denen, die sie brauchen.“ Heil unterstrich, dass der Staat nicht alle Einbußen durch die erhöhte Inflation ausgleichen könne. Der Staat könne zwar jetzt besondere Härten abfedern, er könne aber nicht für alle die Preissteigerungen durch Subventionen vollständig ausgleichen. „Es geht darum, gezielt die Menschen mit normalen und geringen Einkommen zu unterstützen“, sagte Heil.
Bundestag beschließt Entlastung für Bürger
Wegen der hohen Preise beim Heizen, Autofahren und im Supermarkt hatte die Bundesregierung mehrere Entlastungspakete auf den Weg gebracht – ein Teil davon ist am Donnerstag im Bundestag beschlossen worden. Konkret geht es um milliardenschwere Maßnahmen, die dafür sorgen sollen, dass die Bürger weniger Steuern zahlen müssen.
Grundfreibetrag steigt um 363 Euro
Der sogenannte Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer wird von derzeit 9984 Euro auf 10.347 Euro angehoben. Dadurch müssen alle Steuerpflichtigen weniger Einkommensteuer zahlen – und zwar rückwirkend bereits zum 1. Januar dieses Jahres.
Werbungskostenpauschale wird angehoben
Ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar steigt der Arbeitnehmerpauschbetrag. Das ist die sogenannte Werbungskostenpauschale, die in der Steuererklärung automatisch bei allen Arbeitnehmern berücksichtigt wird, wenn sie nicht selbst höhere Werbungskosten angeben. Bisher konnte das zu versteuernde Einkommen dadurch um 1000 Euro gedrückt werden, künftig sind es 1200 Euro.
Fernpendler bekommen höhere Pendlerpauschale
Wer weitere Wege zur Arbeit hat, ist von den gestiegenen Spritkosten besonders betroffen. Deshalb wird die eigentlich erst in zwei Jahren anstehende Erhöhung der Pauschale für Fernpendler auf dieses Jahr vorgezogen.
Fernpendler sind Bürger, die 21 oder mehr Kilometer zur Arbeit fahren müssen. Rückwirkend zum 1. Januar können sie 38 Cent pro Kilometer anrechnen, drei Cent mehr als bisher. Das soll allerdings erstmal nur bis 2026 gelten.
Kinder-Sofortzuschlag und Einmalzahlung für Bedürftige
Ebenfalls beschlossen: der sogenannte Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche aus ärmeren Familien und eine Einmalzahlung für besonders bedürftige Erwachsene.
Kinder und Jugendliche in Familien, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, bekommen ab Juli 20 Euro mehr im Monat. Der Höchstbetrag im Kinderzuschlag steigt damit von bis zu 209 auf bis zu 229 Euro monatlich pro Kind. Der Zuschlag soll vor allem Eltern unterstützen, deren Einkommen nicht für die gesamte Familie reicht.
