München (tö). Wer in den eigenen vier Wänden alt werden will, ohne dass das Eigenheim zur Stolperfalle wird, kann jetzt wieder staatliche Förderhilfen bekommen. Die staatliche Förderbank KfW hat gerade das Programm 455-B, den Investitionszuschuss für die Reduzierung von Barrieren, wieder gestartet. Eine Kreditvariante gibt es auch. Die wichtigsten Tipps der Verbraucherzentralen Bremen und Rheinland-Pfalz:
Für wen die Förderung gedacht ist: Eigentümerinnen und Eigentümer aber auch Mieterinnen und Mieter können nun wieder über die KfW-Bank Zuschüsse zur Reduzierung der Barrieren im Haus oder in der Wohnung beantragen. Der Antrag ist an keine Altersgrenze gebunden und gilt sogar beim Kauf von bereits umgebauten Wohnräumen. Der Zuschuss ist nicht vorgesehen für Vermieterinnen und Vermieter, Gewerbetreibende, Ferienhäuser, Ferienwohnungen oder Gartenhäuser.
Wie viel Geld es geben kann: Für einzelne Maßnahmen, wie schwellenlose Hauseingänge, Rampen, Treppenlifte, bodengleiche Duschen mit Haltegriffen, Türverbreiterungen oder bestimmte altersgerechte Assistenzsysteme gibt es einen Zuschuss von 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten je Wohneinheit, maximal aber nur 2.500 Euro. Nicht gefördert werden Einrichtungsgegenstände wie Mobiliar und digitale Geräte der Unterhaltungselektronik. Wer zu Hause komplett zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbauen möchte, wird sogar mit 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und bis zu 6.250 Euro unterstützt. Alternativ kann es zinsgünstige Förderkredite in Höhe von bis zu 50.000 Euro geben.
Wo der Antrag zu stellen ist: Der Förderantrag ist online über das KfW-Zuschussportal zu stellen. Ist die Zusage für das Geld da, können die Antragstellen mit dem geförderten Umbauvorhaben beginnen. Wer an den Hilfen interessiert ist, sollte sich beeilen. Die Mittel sind begrenzt, der Fördertopf könnte schnell leergeräumt sein.
