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Seit heute Anträge auf Heizungsförderung bei KfW möglich

Lange gab es über das Heizungsgesetz Streit, doch ab sofort können Anträge auf Geld für den Heizungstausch gestellt werden. Wer seine Öl- oder Gasheizung aber weiternutzen will, kann dies tun.

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Heizungsmonteur prüft Heizungsanlage. Bild: IMAGO / Panthermedia / Kzenon

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Frankfurt/Main (dpa). Hausbesitzer, die auf klimafreundlichere Heizungen umsteigen wollen, können seit Dienstag Anträge bei der Förderbank KfW stellen. Zunächst gilt das für Eigentümer von Einfamilienhäusern, die diese selbst bewohnen. Am Morgen kam es bei der Registrierung auf dem KfW-Portal zu Wartezeiten. „Vor Ihnen im Warteraum sind: 529 Personen. Der Warteraum wurde angehalten“, hieß es kurz vor 8.00 Uhr auf der Webseite. Später wurde die virtuelle Warteschlange schnell kleiner, so dass ein Zugang zum Portal innerhalb von Minuten möglich war.

Hintergrund der neuen Förderungen ist das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition, das seit dem 1. Januar gilt. Hauseigentümer können bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen. So gibt es für den Einbau einer als klimafreundlich geltenden Heizung wie einer Wärmepumpe eine Grundförderung von 30 Prozent. Dazu können Boni gezahlt werden, wenn das Haus selbst genutzt und eine bestimmte Gehaltsgrenze unterschritten wird. Voraussetzung ist außerdem ein Vertrag mit einem Fachunternehmen.

Über das Heizungsgesetz hatte es monatelang erbitterten Streit gegeben. Generell gilt: Funktionierende Heizungen können weiterbetrieben werden. Das gilt auch, wenn eine Heizung kaputtgeht, aber noch repariert werden kann. Vorgeschrieben ist seit 1. Januar, dass Neubauten in Neubaugebieten eine Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien haben muss. Das ist in vielen Fällen eine Wärmepumpe.

Die Bundesregierung will mit der Reform für mehr Klimaschutz die Wärmewende im Gebäudebereich voranbringen und Verbraucher vor Preissprüngen bei Öl und Gas schützen, wenn die CO2-Preise in den kommenden Jahren steigen.

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