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Gericht: Energieversorger müssen sich an Preisgarantie halten

Punktsieg für Verbraucher: Energieversorger dürfen auch in Krisenzeiten nicht einfach die Preise erhöhen, wenn sie eine Preisgarantie gegeben haben.

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Abrechnung Heizkosten mit Heizungsregler und Taschenrechner. Bild: IMAGO / Shotshop / Digitalpress

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Düsseldorf (dpa). Die Energieversorger bleiben laut Gerichtsbeschluss an ihre Preisgarantien gebunden. Das Düsseldorfer Landgericht untersagte dem Unternehmen Extra Energie per einstweiliger Verfügung bereits angekündigte Preiserhöhungen. (Aktenzeichen: 12 O 247/22)

Das Landgericht untersagte dem Unternehmen, die gestiegenen Beschaffungskosten für Strom und Gas auf die Kunden umzulegen, wenn die Verträge eine Preisgarantie enthalten. Extra Energie müsse weiter zu den vertraglich vereinbarten Preisen liefern. Das Unternehmen kann gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen.

Der Beschluss schützt alle Kunden der ExtraEnergie GmbH. Dazu gehören die Marken „prioenergie“ sowie „hitenergie“. Die Verbraucherzentrale NRW stellte einen Musterbrief zur Verfügung, mit dem die Kunden der Preiserhöhung widersprechen sollten.

Anbieter begründeten Erhöhung mit gestiegenen Beschaffungskosten

„Ganz viele Energieversorger sind geneigt, ins Feuer zu greifen, weil die Beschaffungspreise so hoch sind“, sagte Holger Schneidewindt von der Verbraucherzentrale NRW am Dienstag. Die rechtliche Lage sei dabei aber ziemlich eindeutig.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale hatten viele Kunden Ende Juli ein Schreiben erhalten, das sie über eine Erhöhung ihres Strom- oder Gastarifes informierte, obwohl die Betroffenen Verträge mit langfristiger Preisgarantie abgeschlossen hatten.

Die Anbieter hätten die außerplanmäßige Erhöhung mit dem Anstieg der eigenen Beschaffungskosten begründet und sähen darin eine „Störung der Geschäftsgrundlage“, wie sie der Paragraf 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches beschreibe.

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