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Geringverdiener: Altersvorsorge lohnt nun mehr

Ein neuer Freibetrag könnte 2018 für Geringverdiener und Alleinerziehende den Ausschlag für den Start in ihre Altersvorsorge geben.

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Mann hält ein rosa Sparschwein an steigende Münzstapel. Bild: IMAGO / Panthermedia / Andrey Popov

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Bad Homburg (mjj) Die Änderung versteckt sich im Betriebsrentenstärkungsgesetz: Ein neuer Einkommensfreibetrag sorgt dafür, dass sich Altersvorsorge für Geringverdiener nun eher lohnt. Doch der Reihe nach: Bislang hielten sich Geringverdiener wie Alleinerziehende bei der Riester-Rente oft zurück. Denn sie wussten: Im Alter werden sie wahrscheinlich auf Grundsicherung im Alter angewiesen sein. Diese staatliche Leistung hilft vor allem Älteren, deren Renten klein sind. Bei der Berechnung der Grundsicherung werden - wie bei vielen Sozialleistungen üblich - Einkommen angerechnet.

Der neue Freibetrag kappt die Anrechnung: Sparer dürfen nun mindestens 100 Euro aus ihrer zusätzlichen Altersvorsorge behalten. Weitere 30 Prozent aller Einnahmen über dieser Grenze bleiben ebenfalls anrechungsfrei. Allerdings darf der errechnete Gesamtfreibetrag höchstens 50 Prozent des Eckregelsatzes betragen  – 2018 demnach 208 Euro.

Freibetrag belohnt nur bestimmte Formen der Altersvorsorge

Der neue Altersvorsorge-Freibetrag für Grundsicherung im Alter gilt für Betriebs-, Riester- und Basisrenten sowie sonstige private Renten, wenn sie als monatliche Leistung bis zum Lebensende ausgezahlt werden. Diese Vorgabe deckt auch den Teil der gesetzlichen Rente ab, der durch freiwilligen Beitragszahlungen enstand. Nicht abgedeckt sind demnach zum Beispiel Einmalauszahlungen aus ungeförderten Banksparplänen.

Beispiel für eine Anrechnung: Saskia S. erhält aus ihrer Riester-Rente 110 Euro monatlich und weitere 270 Euro aus einer Betriebsrente (gesamt: 380 Euro). 100 Euro bleiben anrechnungsfrei, ebenso 30 Prozent der restlichen Summe. So erhöht sich ihr Gesamtfreibetrag um weitere 84 Euro auf 184 Euro. 

Noch mehr wichtige Änderungen 2018 im Überblick.


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