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Geschenk vom Chef

Geld- oder Sachgeschenke unterliegen als geldwerter Vorteil der Lohnsteuer – es gibt jedoch Ausnahmen.

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Business-Handshake zwischen Frau und Mann. Bild: IMAGO / ingimage

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Düsseldorf (dpa/tmn). Wenn ein Chef Mitarbeitern ein Geschenk macht, kann er die Ausgaben in der Regel in voller Höhe steuerlich absetzen. Zugleich muss aber auch der Mitarbeiter beim Fiskus angeben, dass er das Geschenk erhalten hat. Denn solche Geld- oder Sachgeschenke unterliegen als geldwerte Vorteile der Lohnsteuer. Darauf macht die Steuerberaterkammer Düsseldorf aufmerksam.

Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen die Aufmerksamkeit steuerfrei bleibt – so unterliegt das Geschenk vom Chef nicht dem Lohnsteuerabzug, wenn es maximal 60 Euro gekostet hat und zu einem besonderen persönlichen Anlass überreicht wurde, zum Beispiel zum Geburtstag oder einem Firmenjubiläum. Erhalten Mitarbeiter Geschenke im Rahmen einer Betriebsveranstaltung, zum Beispiel einer Weihnachtsfeier, sind diese bis zu einem Betrag von 110 Euro steuerfrei. Bekommt ein Mitarbeiter hingegen zusätzlich zum Gehalt zum Beispiel einen Tankgutschein, gilt etwas anderes: Solche Sachzuwendungen sind steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern sie den monatlichen Freibetrag von 44 Euro nicht übersteigen.


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