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Grundsteuer: Alternative zu überlastetem Elster

Eigentümer müssen sich nicht unbedingt mit dem Elster-Portal quälen. Die Finanzverwaltung hat ein weiteres Internetportal eingerichtet.

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Paar im mittleren Alter im Wohnzimmer, Frau sitzt auf dem Sofa und zeigt auf ein Tablet, Mann steht dahinter und schaut darauf.

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Berlin (dpa/tmn). Wegen der Grundsteuerreform müssen rund 36 Millionen Grundstücke deutschlandweit neu bewertet werden. In der Folge müssen seit Anfang Juli auch Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien ihre Grundsteuererklärung elektronisch abgeben.

Hierfür hat die Finanzverwaltung nun ein weiteres Internetportal eingerichtet, wie der Bund der Steuerzahler Deutschland informiert. Alternativ zur Steuerplattform „Elster“ steht seit Anfang Juli ein zusätzliches Portal für Privateigentümer bereit.

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Kein Elster-Zertifikat nötig

Auf der Seite Grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de können Privateigentümer in den elf Bundesländern, die derzeit am Bundesmodell teilnehmen, ihre Grundsteuererklärung abgeben. Die genaue Auflistung der Bundesländer findet sich auf der Startseite. Sind sich Eigentümer unsicher, ob sie das Portal nutzen können, können sie sich durch einen kurzen Fragebogen auf der Webseite klicken.

„Der Vorteil ist, dass hier kein Elster-Zertifikat für die Abgabe der Erklärung benötigt wird“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Die Angaben können direkt auf der Homepage eingegeben werden.

Mail-Adresse, Steuer-ID und Freischaltcode

Dazu muss zunächst eine E-Mail-Adresse angegeben werden, zusätzlich werde nach der Steuer-ID gefragt. Diese findet jeder Eigentümer laut Karbe-Geßler zum Beispiel auf einem Schreiben vom Finanzamt. Für die endgültige Abgabe der Daten wird ein Freischaltcode benötigt. Diesen erhalten Eigentümer nach Eintragen der Steuer-ID vom Finanzamt an ihre jeweilige postalische Adresse.

Ist der Code da, werden Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken durch die einzelnen Pflichtangaben geleitet. Zudem werde auf entsprechende Portale der Bundesländer zur Ermittlung der Bodenrichtwerte verwiesen. Wer etwa eine Adresse in Brandenburg angibt, bekommt laut Bund der Steuerzahler direkt Angaben zu Bodenrichtwert und Größe der Fläche. Hilfetexte unterstützen zusätzlich bei der Eingabe.

Empfehlenswert ist laut Karbe-Geßler, wenn Eigentümer ihr Informationsschreiben vom Finanzamt, ihre Steuer-ID und gegebenenfalls ihre Grundbuchdaten vorliegen haben. Dann seien die Eingaben in wenigen Minuten erledigt.

Grundstückseigentümer haben bis Ende Oktober Zeit

Hintergrund: Grundstückseigentümer müssen seit 1. Juli 2022 ihre Grundsteuerwerte erklären. Bis Ende Oktober 2022 hat jeder Eigentümer Zeit. Auf Basis der Werte setzt die Finanzverwaltung den sogenannten Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag fest.

Dieser bildet dann die Grundlage für die neue Grundsteuer ab 2025. „Die Kommunen setzen ab 2025 eine neue Grundsteuer basierend auf ihren Hebesätzen zum 1. Januar 2025 fest“, so Daniela Karbe-Geßler.

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