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Grundsteuer: Was kommt da auf uns zu?

Der Bundestag berät Grundsteuer-Reform. Sie muss schnell durch alle Instanzen. Ein Update zum Zeitplan und über das, was da auf die Bürger zukommt.

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Junge Familie grübelt im Garten über einer Hauszeichnung. Bild: IMAGO / photothek / Ute Grabowsky

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Berlin (dpa). Millionen Hausbesitzer und Mieter fragen sich: Muss ich bald mehr Grundsteuer zahlen? Die Bundesregierung will das verhindern – doch versprechen kann sie es wohl nicht. Der neueste Reformkompromiss geht jetzt trotzdem durch den Bundestag. Es eilt, denn vor Jahresende muss alles beschlossen sein. Sonst könnte den Kommunen eine ihrer wichtigsten Einnahmequellen wegbrechen.

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden. Anders als die Grunderwerbssteuer zahlt man sie jedes Jahr – Eigentümer wie Mieter, denn Vermieter können sie über die Nebenkostenabrechnung umlegen. Bei den meisten Wohnungseigentümern geht es um einige Hundert Euro im Jahr, Besitzer von Mietshäusern müssen dagegen oft vierstellige Beträge berappen.

Warum ist sie wichtig?

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der größten Einnahmequellen. Sie deckt 15 Prozent der Steuereinnahmen, aus denen dann Straßen, Schwimmbäder, Theater und anderes bezahlt werden. Laut Statistischem Bundesamt summierten sich die Einnahmen im vergangenen Jahr auf 14,2 Milliarden Euro.

Wie wird die Steuer derzeit berechnet?

Wie viel man zahlt, ist abhängig vom Wohnort, dem Grundstück und dem Gebäude darauf. Das letzte Wort jedoch haben die Kommunen, denn sie legen Hebesätze fest, die enorm viel ausmachen. Diese Faktoren liegen in den rund 11.000 deutschen Gemeinden derzeit zwischen 0 und 995 Prozent. Für gleich bewertete Häuser können so in der einen Kommune 100, in der anderen rund 1.000 Euro Grundsteuer im Jahr fällig werden.

Warum muss das geändert werden?

Den Wert der Immobilie berechnen die Finanzämter bisher auf Grundlage veralteter Zahlen – von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Das Bundesverfassungsgericht hat deswegen eine Neuregelung bis Ende des Jahres verlangt. 2025 soll die neu berechnete Grundsteuer erstmals fällig werden.

Wie soll die Steuer künftig berechnet werden?

Das wird vom Bundesland abhängen, in dem man wohnt. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) will generell regeln, dass der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete bei der Berechnung eine Rolle spielen. Zugleich aber soll es eine Öffnungsklausel geben, mit der die Länder eigene Regelungen einführen können. Bayern zum Beispiel will allein die Größe des Grundstücks zur Berechnung heranziehen. Egal, für welches Modell sich ein Bundesland entscheidet: Das letzte Wort haben weiter die Kommunen mit ihren Hebesätzen.

Wer muss dann mehr zahlen – und wer weniger?

Das kann man nicht vorhersagen. Scholz sagt: „Die gute Nachricht für die Steuerzahler ist, dass sie insgesamt nicht höher belastet werden.“ Wahrscheinlich ist aber, dass einige mehr als bisher und andere weniger zahlen müssen. Genaueres ist wegen der Hebesätze völlig offen. Die Bundesregierung appelliert in ihrem Gesetzentwurf an die Kommunen, diese Faktoren so zu senken, dass sie am Ende nicht mehr einnehmen. Vorschreiben kann sie das aber nicht.

Welches Modell ist besser für die Bürger?

Das ist umstritten. Beim Scholz-Modell müssen alle Häuser und unbebauten Grundstücke regelmäßig neu bewertet werden. Das ist nicht nur für die Kommunen aufwendig und teuer. Weil Grundstückswerte und Mieten immer weiter steigen, würde die Grundsteuer auch automatisch immer höher. Doch auch das Flächenmodell hat Nachteile: So fiele für einen Bauernhof im strukturschwächeren Nordosten Bayerns genauso viel Grundsteuer an, wie für ein gleichgroßes, aber viel wertvolleres Grundstück im Münchner Zentrum. Viele halten das für unfair.

Wie geht es weiter?

Für die Reform wollen Union und SPD das Grundgesetz an zwei Stellen ändern. Dafür brauchen sie im Bundestag aber Unterstützung von anderen Fraktionen. Die FDP betonte bereits, das sei kein Automatismus. Für lange Verhandlungen aber bleibt kaum Zeit, denn bis Jahresende muss alles stehen.


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