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Handwerker-Rechnung rechtzeitig von der Steuer absetzen

Das Finanzamt übernimmt einen Teil der Kosten für Handwerker. Vor dem Jahreswechsel sollte man dabei seinen Gestaltungsspielraum nutzen.

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Handwerker-Rechnung rechtzeitig von der Steuer absetzen

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Berlin (dpa/tmn). Wer zu Hause Handwerker beschäftigt, kann die Ausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Absetzbar sind 20 Prozent der Arbeitskosten, erklärt der Bund der Steuerzahler. Maximal kann damit die Steuerlast jedoch nur um 1.200 Euro gesenkt werden, denn die Handwerkerkosten sind bei 6.000 Euro pro Jahr begrenzt.

Berücksichtigt wird der Steuerabzug grundsätzlich in dem Jahr, in dem die Rechnung bezahlt wird. Das heißt: Wer in diesem Jahr die Grenze von 6.000 Euro bereits voll ausgeschöpft hat, kann die Kosten auch verteilen. So kann zum Beispiel mit dem Handwerker vereinbart werden, dass die nächste Rechnung erst im Januar 2021 bezahlt wird.

Arbeiten zum Jahreswechsel lohnen

Auch bei größeren Arbeiten ist es möglich, im alten Jahr eine Abschlagszahlung zu leisten und den Rest erst im kommenden Jahr zu zahlen. Schließlich steht dann wieder ein unverbrauchter Abzugsbetrag von 6.000 Euro zur Verfügung. Bei umfangreicheren Arbeiten, die um den Jahreswechsel ausgeführt werden, bietet sich so die Chance, die Abzugsbeträge für zwei Jahre auszunutzen.

Wichtig zu beachten: Ab dem 1. Januar 2021 gilt wieder der höhere Mehrwertsteuersatz für Handwerkerleistungen. Eventuell wird die Leistung dann teurer. Maßgebend für den Steuersatz ist prinzipiell, wann die Leistung vom Kunden abgenommen wurde.

Barzahlung scheidet aus

Voraussetzung für die Anerkennung ist eine ordnungsgemäße Rechnung, die nicht bar bezahlt wurde. Absetzbar sind zudem nur die Kosten für die Arbeitsstunden, Anfahrtskosten und Gerätemaschinenstunden. Materialkosten akzeptiert das Finanzamt nicht. Handwerker schlüsseln die Kosten in der Regel entsprechend in ihrer Rechnung auf.

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