Quittungs-ABC: Gut abgelegt für die Steuererklärung
- Name und Anschrift des Empfängers
- Betrag
- Bezeichnung der Ausgabe
- Datum und Ort der Ausgabe
- Name und Unterschrift des Ausstellers
Gesundheit ist nur bedingt Privatsache. So genannte Krankheitskosten können von der Steuerlast abgezogen werden – wenn sie medizinisch notwendig sind und belegt werden können. In vielen Fällen reicht das Rezept des Arztes, beispielsweise bei Medikamenten gegen chronische Erkrankungen. Benötigen Sie eine neue Brille, genügt in aller Regel der Sehtest beim Augenoptiker. Wichtig ist: Sie müssen die Kosten selbst getragen haben. Außerdem zieht das Finanzamt einen zumutbaren Eigenanteil ab.
Handwerk: Arbeitskosten separat aufführen
Jahressteuerbescheinigungen erhalten Sie von Banken und Versicherungen. Überall dort, wo Sie Geld angelegt haben, zahlen Sie auf Zinsen automatisch Abgeltungssteuer. Diese wird direkt vom Geldinstitut einbehalten; der Steuersatz beläuft sich einheitlich auf 25 Prozent. Sollte Ihr persönlicher Steuersatz darunter liegen, kann es sich lohnen, die Kapitalerträge in der Steuererklärung anzuführen. Zuviel einbehaltene Abgeltungsteuer bekommen Sie dann zurück.
Kontoauszüge können Ausgaben belegen, wenn Sie keine ordnungsgemäße Quittung haben. Außerdem sind sie als Nachweis für bestimmte Kosten erforderlich (Handwerkerrechnungen). Wenn Sie Online-Banking nutzen, reicht es aus, die pdf-Datei des Auszugs auszudrucken. Sind Sie allerdings selbstständig, benötigen Sie einen Kontoauszug der Bank.
Meist zählt das Original
Mitgliedsbeiträge können bei der Steuererklärung auf unterschiedliche Weise geltend gemacht werden. Ob der Betrag als Werbungskosten bzw. Betriebsausgabe angesetzt wird oder ob Sie ihn bei den Sonderausgaben angeben müssen, hängt von der Art des Vereins ab. Ist die Mitgliedschaft berufsbedingt – etwa in einer Kammer, einer Gewerkschaft oder einem Berufsverband, mindert der Beitrag Ihre Einkünfte. Dient das Geld einem förderungswürdigen Zweck – gleich ob mildtätig oder kirchlich –, können Mitgliedsbeiträge als Sonderausgaben abzugsfähig sein. In diesem Fall gilt die gleiche Nachweispflicht wie bei Spenden.
Nachweismethode ist das Gegenstück zur Ein-Prozent-Methode, wenn Sie einen Dienstwagen nutzen und die privaten Fahrten belegen müssen. Wird bei der Ein-Prozent-Regelung der geldwerte Vorteil der privaten Fahrten pauschal berechnet, weisen Sie mit dem Fahrtenbuch ganz genau nach, wann das Auto beruflich und wann privat genutzt wurde. Allerdings legt die Finanzverwaltung strenge Maßstäbe an ein solches Fahrtenbuch an. Besprechen Sie sich in solchen Fällen mit Ihrem Steuerberater.
Original oder Kopie – das ist eine gute Frage. Einige Nachweise möchte der Finanzbeamte in aller Regel im Original betrachten, etwa Belege über Spenden oder Zinsen. Alle anderen Quittungen dürfen Sie in Kopie einreichen, müssen aber damit rechnen, dass das Finanzamt das Original anfordert.
Konsequent abheften
Quittungen kommen während des Jahres schnell weg. Dies gilt vor allem für kleinere Belege wie Parkscheine oder Fahrkarten. Machen Sie es sich also zur Gewohnheit, jede Quittung schon im Laufe des Jahres zu sammeln und konsequent in Ihren Steuerordner abzuheften. Selbst wenn die einzelnen Beträge erst einmal nicht sonderlich hoch sind: In der Summe kann sich am Jahresende ein größerer Steuerabzug ergeben.
Reisekosten können Sie dann geltend machen, wenn Ihr Arbeitgeber diese nicht oder nicht vollständig erstattet – oder Sie selbstständig sind. Neben den Fahrtkosten dürfen Sie auch Übernachtungen in der Steuererklärung ansetzen. Allerdings akzeptiert das Finanzamt nur nachgewiesene Ausgaben. Einzige Ausnahme: die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen. Hier dürfen Sie seit 2014 pro Reisetag 24 Euro ansetzen; für den An- und Abreisetag sowie für angebrochene Reisetage (Abwesenheit mehr als acht Stunden) zwölf Euro.
Kopie von Thermopapier machen
Thermopapier bleibt nicht lange lesbar. Trotzdem gibt es immer noch Quittungen, die auf dem beschichteten Papier ausgedruckt werden – zum Beispiel Belege für Porto oder Sprit. Daher sollten Sie von diesen Rechnungen sofort eine Kopie machen – oder die Belege direkt einscannen.
Verträge können ebenfalls eine Ausgabe nachweisen, zum Beispiel ein Leasing- oder Mietvertrag. Achten Sie darauf, dass Sie im Zweifelsfall dem Finanzamt zunächst eine Kopie überlassen, damit Sie wichtige Vertragsunterlagen nicht aus den Händen geben.
Riester-Bescheinigung beilegen
Zulagen erhalten Sie beispielsweise bei der Riester-Rente. Um in der Steuererklärung zusätzlich noch den Sonderausgabenabzug geltend machen zu können, benötigen Sie eine Bescheinigung Ihres Vertragspartners. Wenn Sie diesen Nachweis über Ihre Beiträge und die Zulagen der Steuererklärung beilegen, prüft das Finanzamt, ob Sie diese Beträge zusätzlich noch als Sonderausgaben ansetzen können.
Weitere Informationen
Elster-Onlineportal des Finanzamtes
