Ihre-Vorsorge Logo

Handwerkerrechnung absetzen: Leistung in Werkstatt zählt nicht

Handwerkerleistungen können von der Steuer abgesetzt werden. Es kommt allerdings auf den Ort an, an dem die Arbeiten durchgeführt wurden.

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Älterer Schreiner mit Schutzbrille arbeitet in seiner Werkstatt. Bild: IMAGO / Shotshop / Monkey Business 2

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Eigentümer oder Mieter können das Finanzamt an Ausgaben für Handwerker beteiligen. Grundsätzlich werden 20 Prozent der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten für Handwerkerleistungen von bis zu 6000 Euro jährlich anerkannt. Das gilt für Reparaturen an der Immobilie selbst oder an Haushaltsgegenständen aber auch für Renovierungsarbeiten.

Wichtig zu beachten: Begünstigt sind nur Arbeiten, die im Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeführt wurden, erklärt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. Insbesondere bei Reparaturen von Haushaltsgegenständen oder einzelnen Teilen, wie Fenstern oder Türen, kommt es vor, dass einige Arbeiten nur in der Werkstatt erledigt werden konnten.

Rechnung muss aufgeschlüsselt sein

Dabei gilt: Auch solche Handwerkerrechnungen sind in der Einkommensteuererklärung grundsätzlich begünstigt, erläutert Bauer mit Blick auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen: VI R 4/18). Dies gilt jedoch nur für den Teil der Arbeitsleistung, der im privaten Haushalt oder auf dem Grundstück des Steuerpflichtigen erbracht wurde. Die Leistungen in der Werkstatt erkennt das Finanzamt also nicht an.

„Für die Steuerpflichtigen heißt das, dass sie die beauftragten Handwerker bitten müssen, die Arbeitsleistung in der Rechnung nach Werkstattlohn und Vor-Ort-Lohn aufzuteilen“, rät Bauer.

Ein Ansatz als Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung ist ausgeschlossen, wenn die Reparatur auf einem Schadensereignis beruhte und der Schaden von der Versicherung ausgeglichen wird.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Wärmepumpe statt Ölheizung, Elektroauto statt Verbrenner: Millionen Haushalte investieren bereits in die Energiewende. Doch in vielen Fällen scheitert es am Geld.

Time
2 Minuten

Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland erreicht einen Rekordwert. Was steckt hinter dem starken Anstieg im vergangenen Jahr?

Time
2 Minuten

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nach Abzug der Teuerung im Schnitt mehr Geld in der Tasche. Das ist eine gute Nachricht für die Konjunktur. Doch die vielen Krisenjahre wirken nach.

Time
2 Minuten

Im vergangenen Jahr wurden laut „Bau-Monitor“ fast 85.000 Wohnungen weniger gebaut als 2023. Mit Folgen für die gesamte Wirtschaft.

Time
2 Minuten

Mehr Geld im Portemonnaie für Millionen Beschäftigte: Bisher sieht es danach aus, als würden die Tariflohnerhöhungen im laufenden Jahr die Inflation schlagen. Doch es gibt noch einige Fragezeichen.

Time
2 Minuten

Die Steuererklärung lässt sich auch nach dem Absenden noch korrigieren - bestenfalls reagiert man sofort, sobald man den Fehler bemerkt. Was konkret gilt und wie Betroffene vorgehen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026