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Winterdienst von der Steuer absetzen

Hausbesitzer können die Kosten für einen Winterräumdienst von der Steuer absetzen. Das gilt übrigens auch für Mieter.

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Berlin (dpa/tmn). Hauseigentümer trifft in der Wintersaison häufig eine Räumpflicht, die auch an die Mieter weitergebenen werden kann. In der Regel wird jedoch ein Unternehmen mit der Schneebeseitigung beauftragt – und die Kosten für den Winterdienst mindern die Steuerlast. Darauf macht der Bund der Steuerzahler aufmerksam.

In der Einkommensteuererklärung können die Ausgaben als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden. Es dürfen 20 Prozent der Aufwendungen und maximal 4.000 Euro pro Jahr bei der Steuer abgezogen werden – also 20 Prozent von 20.000 Euro. Zahlt der Steuerzahler beispielsweise 600 Euro für das Kehren des Gehweges vor dem Haus, so lassen sich mit dem Steuerbonus bis zu 120 Euro Steuern sparen.

Auf Rechnung achten

Voraussetzung für den Steuerabzug: Der Räumdienst hat eine Rechnung ausgestellt und der Rechnungsbetrag wurde auf das Konto des Dienstleisters überwiesen. Mieter können die Kosten für die Schneebeseitigung der Betriebskostenabrechnung entnehmen.

Die Finanzverwaltung akzeptierte früher nur die Kosten, die für Arbeiten auf dem privaten Gelände wie Hof und Garten anfielen. Diese Einschränkung gilt nicht mehr: Die Rechnungen für das Reinigen des öffentlichen Gehweges sollten daher nicht aussortiert werden.


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