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In 6 Schritten zum eigenen Balkonkraftwerk

Vereinfachte Anmeldungen und günstigere Technik machen Balkonkraftwerke attraktiver denn je. Wie Anschaffung und Inbetriebnahme auch bei Ihnen gelingen, zeigt diese Schritt-für-Schritt-Anleitung.

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Balkon mit Solarmodulen. Bild: IMAGO / Robert Poorten

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Weniger Bürokratie, mehr Leistung, gefallene Preise: Steckersolargeräte haben im vergangenen Jahr aus mehreren Gründen einen regelrechten Boom erlebt. Die Anzahl der in Deutschland installierten Geräte hat sich 2024 mehr als verdoppelt – von rund 350.000 auf mehr als 780.000 Stück. Das geht aus Zahlen der Bundesnetzagentur hervor.

Wer ein solches, auch als Balkonkraftwerk bezeichnetes, Solargerät installieren möchte, hat es inzwischen relativ leicht. Wie es geht? Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung gibt Aufschluss.

Schritt 1: Vermieter oder WEG um Erlaubnis fragen

Obwohl die Installation eines Balkonkraftwerks seit 2024 als sogenannte privilegierte Maßnahme gilt, müssen Mieter und Wohnungseigentümer ihren Vermieter beziehungsweise ihre Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) vor dem Anbringen des Geräts weiterhin um Erlaubnis bitten. Diese können den Wunsch aber nur noch in Ausnahmefällen ablehnen, sagt Michael Nack vom Eigentümerverband Wohnen im Eigentum. Das wäre dann der Fall, wenn die Installation für sie unzumutbar wäre – optische Gründe sind dabei kein Kriterium.

In besonderen Fällen kann es den Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz zufolge sein, dass dem Vorhaben baurechtliche Vorschriften oder Vorgaben zum Denkmalschutz im Wege stehen. Eine Nachfrage beim örtlichen Bauamt bringt Klarheit. Zumindest das kann sich auch für unsichere Eigentümerinnen und Eigentümer etwa eines Einfamilienhauses lohnen, die für die Installation eines Balkonkraftwerks ansonsten keine Zustimmung einholen müssen.

Schritt 2: Förderung beantragen

Manche Bundesländer und Kommunen bezuschussen den Kauf und die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks finanziell. Informieren Sie sich an ihrem jeweiligen Wohnort über die geltenden Bedingungen und beantragen Sie die Förderung, sofern möglich.

Schritt 3: Hardware auswählen und besorgen

Welches Balkonkraftwerk macht für welchen Haushalt Sinn? Und wo sollte es idealerweise angebracht werden? Mithilfe des Stecker-Solar-Simulators der HTW Berlin können Verbraucherinnen und Verbraucher online kalkulieren, welche Leistung für ihr jeweiliges Balkonkraftwerk sinnvoll wäre.

Die maximal zulässige Leistung beträgt derzeit 800 Watt. Das bedeutet, dass der Wechselrichter, der den durch Sonnenenergie erzeugten Gleichstrom in netzüblichen Wechselstrom umwandelt, bis zu 800 Watt in die Steckdose einspeisen darf. Die Solarmodule selbst dürfen eine Peakleistung von bis zu zwei Kilowatt haben. So kann zum Beispiel bei nicht optimalen Bedingungen durch Verschattung oder Ausrichtung der Solarmodule häufiger die maximale Leistung eingespeist werden.

Schritt 4: Technik in Betrieb nehmen

Sind die Solarmodule an Balkon, Fassade, im Garten oder an einem anderen Standort angebracht und mit einem Wechselrichter versehen, kann die Anlage in der Regel über eine handelsübliche Steckdose in Betrieb genommen werden. Aber Achtung: Manche Förderzuschüsse von Kommunen sind der Verbraucherzentrale NRW zufolge an eine Installation mittels einer besonderen Einspeisesteckdose gekoppelt.

Ein neuer Zähler ist vorerst nicht notwendig. Übergangsweise dürfen die Anlagen mit dem Netz verbunden werden, wenn noch ein alter, sogenannter Ferraris-Zähler, verbaut ist. Wird Strom ins Netz eingespeist, läuft dieser Zähler rückwärts. Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen damit also weniger Geld für ihren verbrauchten Strom.

Allerdings müssen Messstellenbetreiber die Zähler vier Monate nach Aufforderung durch die Bundesnetzagentur austauschen, heißt es im „test“-Heft der Stiftung Warentest (Ausgabe 5/2024). Hängt der neue digitale Stromzähler, wird nicht genutzter Solarstrom von den Betreibern unentgeltlich ins Netz eingespeist.

Schritt 5: Balkonkraftwerk anmelden

Schon seit dem vergangenen Jahr müssen Eigentümer eines Balkonkraftwerks ihre Anlage nicht mehr beim Netzbetreiber anmelden. Inzwischen reicht eine deutlich vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur aus. Die Behörde reicht die Anmeldung dann ihrerseits an den Netzbetreiber weiter. Für die vereinfachte Registrierung ihres Balkonkraftwerks haben Besitzer nach Inbetriebnahme einen Monat Zeit.

Schritt 6: Versicherer informieren

Balkonkraftwerke, die demontierbar und nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, sind dem Bund der Versicherten (BdV) zufolge grundsätzlich über die Hausratversicherung abgesichert. Werden die Geräte durch Sturm, Hagel, Feuer oder Überspannungsschäden durch Blitzschlag beschädigt, greift diese Police. Gegen weitere Naturgefahren, Raub oder Einbruchdiebstahl braucht es unter Umständen eine Zusatzversicherung. Ist das Gerät fest mit dem Gebäude verbunden, kann die Wohngebäudeversicherung zuständig sein.

Richtet das Gerät durch den Gebrauch Schaden bei Dritten an, leistet in der Regel die Privathaftpflichtversicherung.

Es kann sich daher lohnen, Kontakt mit dem jeweiligen Versicherer aufzunehmen, diesen über die Anschaffung zu informieren und gegebenenfalls die konkrete Absicherung zu erfragen. Etwaige Zusatzpolicen sollten Verbraucherinnen und Verbraucher nur dann abschließen, wenn sie bereits alle Risiken abgesichert haben, die bei Eintritt den eigenen Lebensstandard gefährden, rät der BdV. Ein defektes Solargerät bedeutet in der Regel nicht den finanziellen Ruin.


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