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„Irreführend“: Verbraucherzentrale mahnt Check24 ab

Deutschlands Nummer 1 unter den Vergleichsportalen muss ihre Webseite überarbeiten. Wieder einmal.

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Frau im Rentenalter sitzt am Wohnzimmertisch mit einem Taschenrechner und füllt Formulare aus.

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Stuttgart (iv). Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat das Vergleichsportal „Check24“ erfolgreich abgemahnt. Das Portal habe sich als „offizieller Tarifrechner“ für den Vergleich privater Krankenversicherungen ausgegeben. Das sei Irreführung, so die Verbraucherschützer.

Die Webseite von Check24 zeigt nach Eingabe von Daten wie Alter, Familienstand und Beruf geeignete private Krankenversicherungen an. Der Vorwurf: Check24 erwecke den Eindruck, der Vergleich sei objektiv und erlaube einen vollständigen Marktüberblick. Tatsächlich bekomme man nur Anbieter aufgelistet, die Check24 dafür eine Provision zahlen.

Kein vollständiger Marktüberblick

„Gerade im Bereich Krankenversicherung, mit seinen vielfältigen gesetzlichen Vorgaben, ist es besonders verbraucherunfreundlich, wenn ein Anbieter von einem offiziellen Rechner spricht und dann nur eine eingeschränkte Tarifauswahl bietet“, sagt Peter Grieble, Leiter der Abteilung Versicherungen, Pflege, Gesundheit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

„Vergleichsportale liefern in der Regel nur eine Auswahl an Tarifen und arbeiten nur mit bestimmten Versicherern zusammen. Einen vollständigen Marktüberblick liefern sie nicht“, so Grieble weiter. Tarifvergleichsrechner ersetzen außerdem in aller Regel keine detaillierte, verbraucherorientierte Beratung durch einen fachkundigen Versicherungsvertrieb.

Immer wieder Kritik an Vergleichsportalen

Check24 ist ein Schwergewicht in Sachen Preisvergleich. Das nach eigenen Angaben größte Vergleichsportal Deutschlands fällt in letzter Zeit vor allem durch massive TV-Werbung auf. In der Vergangenheit stand es schon öfters wegen mangelnder Verbrauchertransparenz in der Kritik.

2017 hatte das OLG München den Anbieter verurteilt, auf der Webseite deutlicher zu machen, dass das Portal eine Maklerfunktion einnimmt (Aktenzeichen: 29 U 2139/16). Geklagt hatte der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, die Interessensvertretung von etwa 40.000 Versicherungsmaklern.

Check24 hat daraufhin seine Erstinformation für Verbraucher überarbeitet. Im Mai 2021 ein ähnliches Urteil des Landgerichts Frankfurt (Aktenzeichen: 2-03 O 347/19) nach einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, es ging um Haftpflichtversicherungen. Konkurrent Verivox musste bereits 2020 nach einem Urteil des Heidelberger Landgerichts nachbessern (Aktenzeichen: 6 O 7/19).

Im aktuellen Fall hat Check24 laut der Verbraucherzentrale eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben.

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