Berlin (dpa). Vor dem Beginn der Auszahlungen aus den Energiepreisbremsen an Verbraucher sichern Kommunal- und Energiewirtschaft eine gewissenhafte Umsetzung zu. „Selbst im Falle einer ungewollten Verzögerung ist unterm Strich klar: Alle Verbraucherinnen und Verbraucher werden ihre finanzielle Entlastung erhalten“, versprach der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), Ingbert Liebing, am Donnerstag in Berlin.
Bundestag und Bundesrat hatten Ende vergangenen Jahres die Preisbremsen beschlossen, um Verbraucher zu entlasten. Bei der Gaspreisbremse beispielsweise bekamen Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der normale Vertragspreis gelten. Die Strompreisbremse funktioniert ähnlich.
Die Gas- und Wärmepreisbremse greift für Großverbraucher seit dem Januar, für Privathaushalte und kleine Firmen dann ab März – mit einer rückwirkenden Entlastung für die Monate Januar und Februar.
"Leichte Verzögerungen" möglich
Die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Kerstin Andreae, sprach von einer Mammutaufgabe, an der Energieversorger und IT-Dienstleister mit Hochdruck arbeiteten. Die Umsetzung sei komplex, weshalb es in einigen Fällen zunächst zu Verzögerungen oder Fehlern kommen könne, die aber schnellstmöglich korrigiert würden. So müssten verschieden Vertragsarten ebenso berücksichtigt werden wie Sonderfälle wie Umzüge oder Kündigungen neben unterschiedlichen Regelungen für Strom und Gas. „Fest steht: Jede Kundin und jeder Kunde wird die ihnen zustehende Entlastung in voller Höhe erhalten“, sagte Andreae zu.
Auch der VKU kündigte an, bei der Berechnung der exakten Höhe der Entlastung könne es zu leichten Verzögerungen kommen, betonte aber: „Mit einer Verzögerung von Gutschriften über März hinaus ist im Moment nicht zu rechnen.“
- Strom- und Gaspreise wieder im Sinkflug (06.02.2023)
- Energiepreisbremsen: Online-Rechner für Verbraucher (13.01.2023)
