Ihre-Vorsorge Logo

Künftige Vermieter können Kaufpreis für Gebäude abschreiben

Der Kaufpreis für ein Gebäude kann steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt jedoch nicht für den Boden.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Modernes Mehrfamilienhaus in Ostfildern bei Stuttgart. Bild: IMAGO / Westend61

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Wer eine Immobilie kaufen und dann vermieten will, kann unter Umständen von steuerlichen Vorteilen profitieren: Denn Vermieter können die Kosten für die Anschaffung einer Immobilie steuermindernd geltend machen. Allerdings können sie nicht den gesamten Kaufpreis absetzen. „Nur die Anschaffungskosten, die auf Haus oder Wohnung entfallen, dürfen bei der Einkommensteuer abgeschrieben werden“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Wer die Kosten absetzen will, muss den Kaufpreis aufteilen: in Kosten für den Grund und Boden einerseits und für das Gebäude andererseits.

Kaufpreisaufteilung für Gebäude und Boden im Vertrag erfassen

Künftige Vermieter sollten also bereits beim Erwerb der Immobilie die Aufteilung festlegen – also in den Kaufvertrag reinschreiben, welcher Anteil des Preises auf das Gebäude und welcher auf den Boden entfällt. „Dabei muss das Finanzamt grundsätzlich das anerkennen, was die Parteien im Kaufvertrag festgelegt haben“, sagt Klocke.

Finanzamt orientiert sich an Eckdaten des Bundesfinanzministeriums

Fehlt aber eine Aufteilung im Kaufvertrag oder bestehen Bedenken, dass die Parteien sie objektiv vorgenommen haben, greift das Finanzamt auf eine vom Bundesfinanzministerium veröffentlichte Rechenhilfe zurück. Diese sogenannte Kaufpreisaufteilung wurde im Mai 2019 vom Ministerium aktualisiert und steht online auf der Internetseite des Bundesministeriums zur Verfügung.

Dort können künftige Vermieter bereits vor Abschluss des Kaufvertrages ermitteln, welche Aufteilung der Fiskus akzeptieren wird. Weicht die vereinbarte Aufteilung nicht über Gebühr von der Kaufpreisaufteilung ab, wird das Finanzamt die Werte anerkennen – die Gebäudeabschreibung erfolgt dann auf Basis der Kaufvertragsangaben.


Weitere Artikel

Time
6 Minuten

Eine neue Heizung spart langfristig Kosten – doch wie lässt sich der Austausch solide finanzieren? Fachleute geben Tipps zu Förderungen und Krediten.

Time
2 Minuten

Viele Verbraucher würden gerne noch häufiger mit Karte oder Smartphone zahlen. Doch manche Geschäfte oder Restaurants nehmen nur Bargeld. Ein Vorstoß des Finanzministers kommt bei Volksbanken gut an.

Time
3 Minuten

Zu Beginn des Iran-Kriegs schossen die Heizölpreise in die Höhe. Im Sommer gaben sie etwas nach – und legten dann im September noch einmal kräftig zu. Was sollten Ölheizungsbesitzer jetzt tun?

Time
4 Minuten

Der Iran-Krieg hat das Leben in Deutschland so stark verteuert wie seit fast drei Jahren nicht. Der neue Tankrabatt dürfte für etwas Entlastung sorgen – allerdings nur kurzfristig.

Time
2 Minuten

Ist es sinnvoll, sich zum Studienstart von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen? Studierende sollten vor der Entscheidung bedenken - günstige Beiträge zu Beginn sind nicht alles.

Time
2 Minuten

Haushaltshilfen, Krankheitskosten oder Spenden: Auch im Ruhestand lassen sich mit gewissen Ausgaben noch Steuern sparen. Welche Posten Rentnerinnen und Rentner in der Steuererklärung besser nicht übersehen sollten.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026