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Kursrakete? Wie Betrüger mit Ramsch-Aktien tricksen

Unerwünschte Werbeanrufe sind eigentlich verboten. Doch manche Angebote klingen einfach zu gut.

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Frankfurt/Main (dpa/tmn). Es klingt einfach zu gut: Mehrere 100 Prozent Gewinn winken, wenn man Aktien eines ausländischen Unternehmens kauft. Solche Versprechen machen Betrüger am Telefon immer wieder. Doch Gewinn machen gutgläubige Anleger in der Regel nicht, warnt die Aktion „Finanzwissen für alle“ der im BVI organisierten Fondsgesellschaften.

Der Grund: Die Betrüger decken sich vor der Anrufwelle mit den Ramsch-Aktien ein, machen unerlaubt Werbung und stoßen alle Papiere zum Höchstkurs wieder ab. Das führt bei den so genannten Pennystocks zu einem rasanten Kursabsturz. Am Ende bleiben die geprellten Anleger auf den Verlusten sitzen.

Wie Anleger unseriöse Angebote erkennen

Wertpapier-Dienstleistungsunternehmen wie Banken, Sparkassen, Onlinebroker und anderen Unternehmen ist es untersagt, Werbeanrufe zu betreiben, wenn Kunden nicht zustimmen. Solche auch als „Cold Calls“ bezeichneten Anrufe sind rechtlich also nicht erlaubt. Nicht alle Unternehmen, die auf dem Finanzmarkt tätig sind, werden jedoch kontrolliert und stehen unter staatlicher Aufsicht.

Anleger erkennen unseriöse Angebote daran, dass sie außergewöhnlich hohe Gewinne in kurzer Zeit versprechen. Je höher die versprochene Rendite, desto höher auch das Risiko für große Verluste. Ein vernünftiger Vermögensaufbau braucht seine Zeit.

Wer Werbeanrufe erhält, ohne dass eine Einwilligung vorliegt oder obwohl ein Werbewiderruf ausgesprochen wurde, kann sich bei der Bundesnetzagentur melden. Um die Täter überführen zu können, sind möglichst präzise und detaillierte Angaben hilfreich.

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